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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_23_03_2017.pdf

- S.11

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Anlage 2
Entwurf

(zu Punkt 1.)

Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom .... ,
mit der die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen geändert wird
(Beschluss des Gemeinderates vom ... .)

Art. I

Die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen (Gemeinderatsbeschluss vom
02.04.1970 in der Fassung der Beschlüsse vom 23.06.1976, 26.02.1987, 21 .10.1999,
23.05.2001 , 30.03.2006, 30.09.2008, 18.06.2009, 14.04.2011 und vom 18.06.2015) wird wie folgt
geändert:
Im Abs . 1 des § 1 hat der erste Satz zu lauten:
,,(1) Diese Verordnung gilt für alle im Bereich der Landeshauptstadt bestehenden öffentlich
zugänglichen Park- und Grünanlagen (im Folgenden kurz Parkanlagen genannt), die im
Eigentum oder in der Verwaltung der Stadtgemeinde Innsbruck stehen, insbesondere auch für
Grün- und Pflanzungsflächen, die sich auf den dem Straßenverkehr dienenden Flächen befinden
oder unmittelbar an diese angrenzen.

Art. 11
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für den Gemeinderat:

Die Bürgermeisterin e.h.