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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.101

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sei jedoch empfohlen worden, nach Abschluss der Tarifgenehmigung eine Anpassung in Betracht zu ziehen. Von der AAG wurde letztlich angekündigt, die Empfehlung der Kontrollabteilung zum Anlass zu nehmen, die Vertragsinhalte neuerlich
prüfen zu lassen und im Bedarfsfall in Abstimmung mit den Vertragspartnern eine
Anpassung vorzunehmen.
Aktuell setzte der Geschäftsführer der AAG die Kontrollabteilung davon in Kenntnis, dass die vom Land im Jahr 2013 durchgeführte neuerliche amtswegige Überprüfung der Angemessenheit des Tarifes der mechanischen Abfallsortieranlage
Ahrental (MA Ahrental) ergeben habe, dass der im Jahr 2011 von der Tiroler Landesregierung genehmigte Tarif nach wie vor angemessen wäre. Zur angekündigten Überprüfung eines allfälligen Anpassungsbedarfes hinsichtlich der Abfallbehandlungsverträge wurde darüber informiert, dass die diesbezügliche Prüfung
durchgeführt worden wäre und keinen Änderungsbedarf ergeben habe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Hinsichtlich der Vermarktung, dem Vertrieb und der Abwicklung aller von der AAG
angebotenen Entsorgungsdienstleistungen einschließlich der Verwaltung, dem Inkasso, der Akquisition neuer Abfallmengen sowie der damit im Zusammenhang
stehenden Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sind im November des Jahres 2011
Serviceverträge abgeschlossen worden. Die zwischen AAG und IKB AG einerseits
und zwischen AAG und ATM anderseits getroffenen Vereinbarungen waren zwar
mit einer Unterschrift versehen, das exakte Datum der Unterzeichnung fehlte jedoch.
Für die in den Verträgen ausgewiesenen Serviceleistungen erhalten die IKB AG
und ATM ein Entgelt in Höhe von (nunmehr) netto € 19,00 je Tonne Abfall, der
während der Vertragslaufzeit aus ihren Einzugsbereichen angeliefert wird. Das
Serviceentgelt wurde vertraglich auf Basis der Indexzahl des VPI 2010, die für den
Monat August 2011 verlautbart worden ist, wertgesichert.
Im Zuge ihrer Einschau hat die Kontrollabteilung Abrechnungen im Zusammenhang mit den verrechneten Serviceleistungen des Jahres 2011 einer Prüfung
unterzogen. Im betreffenden Jahr sind der AAG insgesamt 69.833,30 Tonnen Abfall oder € 1.326.832,70 in Rechnung gestellt worden.
Ein Vergleich zwischen der in den Rechnungen der IKB AG und ATM ausgewiesenen Abfallmenge mit den Daten aus der zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellten Mengenstatistik der AAG zeigte eine Differenz in der Höhe von insgesamt
293,36 Tonnen (IKB AG: 85,42 Tonnen; ATM: 207,94 Tonnen), was einem Betrag
von € 5.573,84 entspricht.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Differenz zwischen den tatsächlich verrechneten
Abfallmengen und jenen in der Mengenstatistik ausgewiesenen Input-Mengen
einer Aufklärung zuzuführen und im Falle einer Überzahlung eine Rückführung des
zu viel an die Gesellschafter überwiesenen Betrages anzustreben.
Hierzu hat die AAG in ihrer Stellungnahme bemerkt, dass nachträglich erfolgte
Umbuchungen der Wiegeprogrammbenutzer in andere Werke Mengendifferenzen
verursacht hätten. Weiters hatte der Geschäftsführer bekannt gegeben, dass für
das Jahr 2011 Gutschriften angefordert werden.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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