Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.112

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Diese Ausgabe – 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
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Überziehungszinsen durch die Vereinbarung entsprechender (verbriefter) Kontokorrentkreditlimits mit der Bank zu vermeiden.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2013 äußerte sich die Geschäftsführung der
MHB zu diesem Punkt in der Weise, als in Zukunft in erster Linie strikt darauf geachtet werde, dass grundsätzlich keine Kontoüberziehungen mehr beansprucht
werden müssen. Sollte wider Erwarten dennoch eine derartige Beanspruchung erforderlich werden, wurde zugesagt, schriftliche Kontokorrentkreditlimits zu vereinbaren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

158

Im Punkt IV. – Gewährleistung des zwischen der Stadt Innsbruck und der Wirtschaftskammer Tirol sowie der Landwirtschaftskammer Tirol am 21.12.2011 abgeschlossenen Abtretungsvertrages leisteten die abtretenden Gesellschafter unter
anderem dafür Gewähr, dass die Gesellschaft nicht überschuldet war und zum
Abschlussstichtag 31.12.2011 über eine Netto-Liquidität (abgebildet als Differenz
zwischen Umlaufvermögen und Fremdkapital) von zumindest € 25.000,00 verfügen musste. Aufgrund des erzielten Jahresergebnisses 2011 ergab sich zur Einhaltung dieser Zusage die Notwendigkeit, per 31.12.2011 bilanziell eine Zuschussforderung in Höhe von € 55.000,00 gegenüber den beiden Kammern als bisherige
Gesellschafter der MHB einzustellen. Auf der Grundlage des Titels des Abtretungsvertrages bestand daher eine Forderung der MHB gegenüber den beiden
Kammern im Betrag von € 55.000,00. Zum Abschlussstichtag 31.12.2012 war diese Forderung der MHB unbeglichen und somit in der Bilanz per 31.12.2012 nach
wie vor enthalten. Auch zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung war diese
Forderung noch aufrecht. Die Kontrollabteilung empfahl der MHB, um eine Begleichung dieser gegenüber den beiden Kammern bestehenden Forderung bemüht zu
sein.
Die MHB informierte im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau
2013 darüber, dass diese Forderung durch die (nachgewiesene) Bezahlung eines
Gesamtbetrages in Höhe von € 15.000,00 (jeweils € 7.500,00 pro Kammer) bereinigt worden ist. Der Betrag in Höhe von € 15.000,00 ergab sich aus einer in Verhandlungen zwischen der Stadt Innsbruck und den beiden Kammern zur Thematik
rund um den Reparaturfonds erzielten Übereinkunft. Demnach wurde ein Betrag in
Höhe von € 40.000,00 zugunsten der beiden Kammern mit der gegenständlichen
Forderung im Ausmaß von € 55.000,00 gegenverrechnet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

159

In der Bilanz per 31.12.2012 wurde entsprechend § 199 UGB unter dem Titel
„Garantie“ ein Betrag in Höhe von € 96.218,16 ausgewiesen. Dieser Haftung
liegt ein am 04.10.2012 unterzeichneter Mietkaufvertrag zwischen einem (Mobilien-)Leasingunternehmen und einem Mieter in der MHB über eine Investition in
dessen Mietobjekt zugrunde. Gemäß den Bestimmungen des Mietkaufvertrages ist
der vereinbarte Kaufpreis in 72 monatlichen Raten (Laufzeit somit 6 Jahre) zu begleichen. Die auf den Kaufpreis entfallende Umsatzsteuer war zu Beginn des Mietkaufverhältnisses separat zur Zahlung fällig. Ebenfalls mit Datum 04.10.2012 wurde von der MHB gegenüber dem (Mobilien-)Leasingunternehmen eine Garantieerklärung unterfertigt.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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