Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.18
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In ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2012 teilte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft mit, dass bis zum Prüfungszeitpunkt im Jänner 2013 mit
dem Vermieter zwar Verhandlungstermine vereinbart wurden, aus diversen Gründen allerdings noch keine Gespräche hinsichtlich einer Vertragsergänzung stattgefunden haben. Weiters teilte der Amtsvorstand mit, dass in der „Arbeitsgruppe
Wohnen“ das betreffende Areal als potenzielle Wohnbebauung angedacht worden
wäre und bei einer vertiefenden Prüfung gegebenenfalls neue Verträge abzuschließen seien.
Mit Schreiben des Referates „Liegenschaftsangelegenheiten“ der MA I vom
30.01.2013 wurde dem Vertragspartner der Vorschlag unterbreitet, die Stadt Innsbruck zu berechtigten, im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages eine
Abgeltung „für die auf den Liegenschaften gemachten Aufwendungen und Investitionen entsprechend deren Zeitwert zum Stichtag der Vertragsauflösung geltend
zu machen“. Im Antwortschreiben des Rechtsvertreters des Vertragspartners wurde auf die damaligen mit der Gebietskörperschaft geführten Vertragsverhandlungen verwiesen, wonach keine Regelung bezüglich einer allfälligen Ablösevereinbarung getroffen wurde. Der Mandant sieht auch derzeit keine Veranlassung, darüber entsprechende Regelungen zu treffen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2011 eine Prüfung über die Einschau in die
Gestion des Fundwesens vorgenommen und den diesbezüglichen Bericht, Zl.
KA-03442/2011, mit Datum 18.05.2011 fertig gestellt.
Bei ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung auch die Kostenrechnung und dabei
u.a. die Kostenart „Sonstige Betriebskosten“ einer Prüfung unterzogen. In dieser
Kostengruppe waren Aufwendungen bzw. Ausgaben für Personen- und Gütertransporte, Postdienste, Telekommunikationsdienste und Mietkosten (Hauptmietzins und Betriebskosten-Akonto) enthalten. Letztere resultierten aus der Vorschreibung der IIG & Co KG lt. Mietvertrag vom 21.01. bzw. 23.02.2004 für die von
der Stadt Innsbruck für das Fundbüro angemieteten Räumlichkeiten im Parterre
des Objektes Fallmerayerstraße 2. Der diesbezügliche Gesamtmietzins hat in den
Prüfungsjahren 2007 bis 2009 jährlich netto rd. € 13,9 Tsd. betragen.
Im Zusammenhang mit den dazugehörigen Betriebskostenabrechnungen hielt die
Kontrollabteilung fest, dass sich aus den darin enthaltenen Ausgaben und den mtl.
Betriebskosten-Vorauszahlungen jeweils ein Fehlbetrag zu Lasten der Stadt Innsbruck ergeben hat. Die Nachzahlungen haben sich brutto auf rd. € 0,9 Tsd. für das
Jahr 2007, auf rd. € 1,4 Tsd. für das Jahr 2008 und auf rd. € 2,3 Tsd. für das Jahr
2009 belaufen.
Aufgrund des Umstandes, dass die Nachzahlungen mit den Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen anderer von der Stadt Innsbruck angemieteter Räumlichkeiten gegenverrechnet werden, waren die eben genannten Ausgaben nicht
als Kosten in der städtischen Kostenrechnung erfasst und dem Produkt Fundservice zugeschlagen worden. In weiterer Folge blieben diese Kosten auch bei der
Ermittlung des Kostenträgererfolges sowie des Gesamtdeckungsgrades unberücksichtigt.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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