Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.87
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In Bezug auf die Personaleinsatzplanung hielt die Kontrollabteilung fest, dass diese jährlich vom Leiter des Amtes für Sport vorgenommen und vor Eröffnung der
jeweiligen KELPs an die dort diensthabenden Mitarbeiter ausgehändigt wird. Angepasst an die Öffnungszeiten der KELPs (täglich von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
sah der vom Amtsleiter erstellte Dienstplan eine (Tages-)Dienstzeit je Mitarbeiter
von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr vor. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit
(15 Stunden) war unter Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes eine Ruhephase von 2 Tagen vorgesehen.
In Anbetracht der von den städtischen Mitarbeitern während der Eislaufsaison
eines jeden Jahres zu leistenden Tagesarbeitszeit von 15 Stunden regte die Kontrollabteilung an zu prüfen, ob bei dem vorgegebenen Öffnungsbeginn (10.00 Uhr)
aus organisatorischer Sicht ein Dienstbeginn um 07.00 Uhr jedenfalls erforderlich
ist.
In seiner damaligen Stellungnahme legte der Leiter des Amtes für Sport dar, dass
die Arbeitszeit einvernehmlich mit den Platzwarten festgelegt wurde, um nicht nur
die Eisfläche selbst von allfälligem Schnee räumen zu können, sondern auch
sämtliche Zugänge und die Zufahrten zu den Parkplätzen sowie auch als Aufsicht
und zum Schutz des Kühlaggregats und der Kühlschlangen präsent zu sein. Da
nach Rücksprache mit dem Platzwartteam und auf Grund von Kontrollen durch
den Amtsvorstand diese Zeiten zweckmäßig und notwendig erscheinen, wäre derzeit vorgesehen, diese Diensteinteilung beizubehalten. Trotzdem werde das
Sportamt mit der MA I/Referat Besoldung prüfen, ob die Reduzierung der Tagesarbeitszeit allenfalls notwendig ist.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2013 gab die Dienststelle nun bekannt, dass
die Dienstzeit auf den jeweiligen KELPs mit 13 Stunden festgelegt und somit den
gesetzlichen Vorgaben entsprochen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Aus den von den Bediensteten der Stadt Innsbruck vor Ort geführten händischen
Aufzeichnungen ging zum Teil hervor, an welchem Tag welcher städtische Mitarbeiter (tatsächlich) seinen Dienst versehen hat. Eine Abstimmung mit dem vom
Amt für Sport für die Saisonen 2012/13 und 2011/12 jeweils erstellten Dienstplänen zeigte, dass in Einzelfällen von den städtischen Mitarbeitern die ihnen verordneten Arbeitstage und Ruhephasen nicht eingehalten worden sind.
Auf diesen Umstand angesprochen, teilte der im Sportamt für die KELPs zuständige Sachbearbeiter mit, dass ihm eine Änderung des Dienstplanes nicht bekannt
war bzw. gegeben wurde. Überdies stellte die Kontrollabteilung fest, dass vom Amt
für Sport weder Aufzeichnungen über tatsächliche Arbeits- und Abwesenheitszeiten geführt noch von den betroffenen städtischen Mitarbeitern eingefordert worden
sind.
Dazu merkte die Kontrollabteilung an, dass das Fehlen eines täglichen Arbeitszeitnachweises die Möglichkeit des Vorgesetzten verringert, einerseits die Höchstdauer in Bezug auf die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Dienstleistung des
wöchentlichen Arbeitsablaufes und andererseits die gesetzlich geregelte Mindestdauer der erforderlichen Pausen nach der Tagesarbeitszeit (Ruhezeit) zu überprüfen bzw. zu regeln.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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