Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf
- S.109
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- 294 -
49.16 I-OEF 47/2013
Errichtung eines so genannten
"Sperrbezirkes" für die Straßenprostitution in der Stadtgemeinde
Innsbruck, Überprüfung der tatsächlichen (räumlichen) und
rechtlichen Möglichkeiten
(GR Mag. Abwerzger)
GR Mag. Abwerzger: Ich stelle gemeinsam
mit meiner Mitunterzeichnerin und meinen
Mitunterzeichnern folgenden Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird aufgefordert,
die tatsächlichen (räumlichen) und rechtlichen Möglichkeiten zur Errichtung eines so
genannten "Sperrbezirkes" in der Landeshauptstadt Innsbruck durch die zuständigen
Dienststellen des Stadtmagistrates prüfen
zu lassen.
die Prostituierten verhängt werden können.
Dies geht im Wiederholungsfalle sogar soweit, dass Primärarreststrafen verhängt
werden.
Zudem kommt es in jenen Gebieten, in denen der Straßenstrich angeboten wird, vermehrt zu Gewaltdelikten bzw. wird in diesen
Bereichen dadurch auch das städtische
Erscheinungsbild gestört, was wiederum für
die dort lebende Innsbrucker Bevölkerung
mit erheblichen Nachteilen verbunden ist.
Aus diesem Grunde wäre die Errichtung
eines so genannten "Sperrbezirkes" eine
"win/win-Situation" von der alle nur profitieren könnten.
Hierbei sollen insbesondere räumliche Möglichkeiten zur Situierung des "Sperrbezirkes" erörtert werden und hinsichtlich der
rechtlichen Voraussetzungen (Tiroler Landespolizeigesetz {LPG}) Gespräche mit
Vertreterinnen bzw. Vertretern der einschlägigen Dienststellen des Amtes der Tiroler
Landesregierung geführt werden. Vertreterinnen bzw. Vertreter der städtischen Exekutive sollen ebenfalls in den Gesprächsprozess eingebunden werden.
Beim Wort "Sperrbezirk" handelt es sich um
keine Legaldefinition im Sinne des Tiroler
Landespolizeigesetzes (LPG). Ob nunmehr
der Begriff dazu verwendet wird, um auszudrücken, dass in einem so genannten
"Sperrbezirk" - und nur dort - die Prostitution
erlaubt ist, oder ob er dazu verwendet wird,
um auszudrücken, dass in einem so genannten "Sperrbezirk" die Prostitution nicht
erlaubt ist, bleibt demjenigen überlassen,
der sich dieses Begriffes bedient. Im gegenständlichen Antrag ist selbstverständlich
"Sperrbezirk" dahingehend zu verwenden,
als dass in einem "Sperrbezirk" - und nur
dort - die Prostitution unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist.
Mag. Abwerzger, Gregoire, Kunst, Dengg,
Federspiel und Haager, alle e. h.
Positive Auswirkungen eines "Sperrbezirkes" für die Sexarbeiterinnen:
Die Straßenprostitution in der Stadt Innsbruck ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Eine Beruhigung der Situation ist
nicht in Sicht. Auch verstärkte Kontrollen
der Exekutive und das mitunter exzessive
Anwenden der Strafbestimmungen des Tiroler Landespolizeigesetzes (LPG) führten
nicht zu einer Beruhigung der Gesamtsituation. Der Straßenstrich hat sich mittlerweile
entlang des gesamten Südringes auch auf
Nebenstraßen ausgeweitet, insbesondere
auf den Mitterweg.
Eine Vielzahl der Prostituierten stammt aus
(süd)osteuropäischen Staaten. Es liegt der
Verdacht nahe, dass die Sexarbeiterinnen
im Sinne des § 216 f Strafgesetzbuch
(StGB) ausgenützt, ja sogar ausgebeutet
werden. Hinzu kommen enorme Strafen, die
aufgrund der Verwaltungsübertretung nach
dem Tiroler Landespolizeigesetz (LPG) über
GR-Sitzung 21.3.2013
Wie bereits ausgeführt, kommt ein Großteil
der auf dem Innsbrucker Straßenstrich tätigen Personen aus (süd)osteuropäischen
Staaten. Es besteht der begründete Verdacht, dass diese Personen im Sinne des
§ 216 f Strafgesetzbuch (StGB) ausgenützt
bzw. mitunter sogar ausgebeutet werden.
Aufgrund der mitunter sehr strengen Kontrollen der Exekutive sehen sich die Prostituierten nicht nur mit ihrer Abgabepflicht
gegenüber der Zuhälterin bzw. des Zuhälters konfrontiert, sondern müssen auch
noch entsprechende Verwaltungsstrafen
nach dem Tiroler Landespolizeigesetzes
(LPG) bezahlen, die mitunter einige Tausend Euro ausmachen können.
Zudem ist der Schutz der Prostituierten vor
der Freierin bzw. dem Freier in keiner Weise gewährleistet und es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen, bei denen