Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.51

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- 236 -

Pflicht haben zu sagen, dass wir diesen Teil
der Maria-Theresien-Straße unseren Besucherinnen und Besuchern, die die Stadt
besichtigen, unbehelligt zur Verfügung stellen, damit sie ungefährdet stehen bleiben
und sich alles ansehen können.
Ich glaube, dass dieser Einspruch nicht gerechtfertigt ist. Daher bitte ich, dass wir
beim damaligen Beschluss bleiben, der mit
großer Mehrheit gefasst wurde. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Beim Ermittlungsverfahren wurde genau festgelegt, wer Stellungnahmen abgibt. Es fallen alle Kammern
darunter. Das ist nicht im eigenen Befinden,
sondern es ist genau vorgeschrieben, wer
zu einer Stellungnahme eingeladen ist.
GR Grünbacher: Ich möchte dazu inhaltlich
nichts mehr sagen, denn es gibt einen klaren Beschluss des Gemeinderates. Heute
steht eigentlich nur die Umsetzung der Verordnung auf der Tagesordnung. Es zeigt
von besonderem Demokratieverständnis,
wenn man versucht, Beschlüsse des Gemeinderates noch einmal aufzumachen und
noch einmal zu beschließen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider, es steht
Ihnen natürlich zu, einen neuen Antrag zu
stellen, um das Verbot aufzuheben. Das ist
keine Frage. Was ich sehr vermisst hätte Master of Desaster - was ist in diesem Bereich mit Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung los? Ich glaube, wenn man hier nicht
mit 160 Fahrradfahrerinnen und -fahrern
sprechen würde, sondern mit der Gesamtheit der Bevölkerung, würde das ein ziemlich interessantes Bild abgeben, was vielleicht einer Entscheidung des Gemeinderates in die eine oder andere Richtung nicht
schlecht täte. Es ist nicht mein Ansatz, Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung immer
dann zu machen, wenn es um eine Projektverhinderung geht. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Es steht heute
nicht die Verordnung zur Beschlussfassung.
Der Beschluss lautet:
"Der Stadtsenat spricht sich gegen das Radfahren in der nördlichen Maria-TheresienStraße aus und beantragt beim Gemeinderat eine Verordnung gemäß vorliegendem
Entwurf zu beschließen."
GRin Mag.a Heis: Ob Verordnung oder nicht
- ich finde, dass man trotzdem seine Meinung dazu noch einmal äußern darf.
GR-Sitzung 21.3.2013

In dieser Debatte finde ich es sehr interessant, dass immer von diesen Fahrradrowdies gesprochen wird, die durch die MariaTheresien-Straße fetzen und die Leute niederfahren. Deshalb will man das Fahrradfahren dort verbieten. Wenn man wegen
einiger weniger, die etwas zu schnell fahren
und nicht aufpassen, das Fahrradfahren
dort verbieten will, frage ich mich, ob wir,
wie es Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider bereits angesprochen hat, alle Straßen für den
Autoverkehr sperren müssen. Wesentlich
mehrere von uns waren bereits als Fußgängerin bzw. Fußgänger mit einem Auto als
mit einem Fahrrad in einer brenzligen Situation. (Beifall)
Es kommt immer wieder das Argument der
armen Touristinnen und Touristen, die von
einer Fahrradfahrerin bzw. einem Fahrradfahrer niedergefahren wurden. Die Zahlen
der Unfälle, welche wir bereits ausreichend
gehört haben, sprechen hier eindeutig dagegen. Zur Aussage, dass es für den Tourismus gut ist, wenn das heute beschlossen
wird, kann ich nur sagen, dass das in meinen Augen rückständig ist und nicht im geringsten mit einer Weltstadt etwas zu tun
hat, die sich als offen, jung, sportlich und
lebendig präsentiert.
Ich bin letzthin in der Maria-TheresienStraße gestanden, als drei Volksschüler auf
ihren Rollern dahergerast kamen. Ich habe
mir gedacht, dass sie arm sind, denn das
dürfen sie bald nicht mehr, weil als nächstes
ein Antrag kommt, dass man auch mit den
Rollern nicht mehr durchfahren darf. (Beifall)
StR Mag. Fritz: In Richtung von GR Kritzinger möchte ich sagen, dass man natürlich
weiterhin das Fahrrad hineinschieben darf.
Ich garantiere Dir also, dass dort kein einziges Fahrrad weniger abgestellt sein wird als
vor der Erlassung eines Verbotes.
(GR Buchacher: Das ist unheimlich schön
für die Fußgängerinnen- und Fußgängerzone.)
GR Buchacher, könntest Du warten, bis Du
am Wort bist.
Das Fahrradabstellverbot gibt es laut der
Straßenverkehrsordnung (StVO) überhaupt
nicht. Das Durchfahrverbot für Fahrräder
verbieten zu wollen ist