Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf
- S.9
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Durch die vielfältigen Transferbeziehungen
zwischen den Ländern und Gemeinden entstehen nicht mehr nachvollziehbare Umverteilungseffekte. "Es kommt auch zu Verstößen gegen Prinzipien der Autonomie sowie
der Konvexität von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung", so Peter Biwald, Geschäftsführer des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ).
Auf Ebene der Länder und Gemeinden werden rund 52.000 Transferbeziehungen abgewickelt, die auf Basis einer qualifizierten
Schätzung Transaktionskosten in Höhe von
2,4 % bis 4,5 % des Transfervolumens
ausmachen. In Summe entspricht dies rund
€ 100 Mio.
Derzeit existieren in einigen Aufgabenbereichen sehr zersplitterte Kompetenzregelungen. Im Sozialbereich sind zum Beispiel alle
drei Gebietskörperschaftsebenen, aber
auch Gemeindeverbände und Sozialfonds
für unterschiedliche Aufgaben zuständig. So
werden von den Gemeinden etwa große
Teile der Kosten für Sozialhilfe getragen,
während die Gemeinden allerdings keine
Entscheidungsbefugnis bezüglich der Leistungen der Sozialhilfe haben. Dies führt in
der Regel zu Ineffizienzen.
Die Krankenanstalten-, Landes- und Sozialhilfeumlage werden in der Regel nach einem besonderen Finanzkraftschlüssel berechnet. Damit wird der Lastenausgleich
zugunsten des Landes mit einem Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden
vermischt. Welchen Betrag nun eine finanzkräftige Gemeinde als Lastenausgleich an
das Land zahlt und welcher Betrag indirekt
als Ressourcenausgleich den anderen Gemeinden zufließt ist intransparent. Dies gilt
auch umgekehrt: Finanzschwache Gemeinden wissen nicht, welchen Betrag sie eigentlich an das Land zum Lastenausgleich
zahlen müssten und welchen Teil die anderen Gemeinden als Ressourcenausgleich
übernehmen. Der Finanzausgleich wird auf
den Kopf gestellt.
Das Transfersystem führt auch zu einer
Nivellierung der Finanzkraftausstattung
nach Finanzkraftquintilien sowie nach Größenklassen zu einer Überkompensation. So
verfügen die Gemeinden unter 1.000 EinwohnerInnen am Ende des Finanzausgleichs über eine höhere Finanzkraft als die
GR-Sitzung 21.3.2013
Gemeinden zwischen 10.000 und
50.000 EinwohnerInnen. Der abgestufte
Bevölkerungsschlüssel wird im Finanzausgleich aufgehoben. Nach den Transfers
verfügen die Gemeinden bis 1.000 EinwohnerInnen über höhere Mittel pro Kopf als
Gemeinden mit höherer Einwohnerzahl.
Der Bericht Des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) zeigt deutlich auf, wie ineffizient und teuer das Transfersystem in Österreich mittlerweile geworden ist, erklärte
dazu Thomas Weninger, Generalsekretär
des Österreichischen Städtebundes. Um
den hohen Standard der kommunalen Leistungen aufrechtzuerhalten, brauchen wir
eine Entflechtung dieser Geldströme und
einen fairen Finanzausgleich, der sich an
den tatsächlichen Aufgaben der Städte,
Gemeinden und Bundesländer orientiert.
Das Transfersystem bedarf einer grundsätzlichen Reform, die von folgenden Schwerpunkten geleitet sein soll:
Transferentflechtung - Länder tragen künftig
vollständig die Finanzierung der Krankenanstalten und Sozialhilfe, Gemeinden jene
der Kinderbetreuung und Musikschulen;
Abtausch der Landesumlagen gegen Landesförderungen - Vereinfachen des Transfersystems; Finanzkraftausgleich durch ein
bis zwei Transfers direkt auf Gemeindeebene - keine Überkompensation der Finanzkraft, sondern Angleichung auf beispielsweise 90 % des Durchschnitts; Lastenausgleich für die überörtliche Leistungserbringung berücksichtigen; Bedarfszuweisungen
transparent und nachvollziehbar machen."
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
8.
Gemeinderats-Info-Gespräch zum
Thema "Überblick über das Korruptionsstrafrecht unter besonderer Berücksichtigung aktueller
Entwicklungen" am 29.4.2013 im
Plenarsaal, Terminvorinformation
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Der Termin für
das Gemeinderats-Info-Gespräch wird am
Montag, den 29.4.2013, um 15.00 Uhr stattfinden. Es dauert ungefähr zwei Stunden
und findet im Plenarsaal (Gemeinderatssitzungssaal) statt. Oberstaatsanwalt
Dr. Bernhard Weratschnig von der Wirt-