Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.334
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Textziffer
Demgegenüber wurde von der IISG für das Jagdjahr 2017 auf Basis des laufenden
Pachtvertrages ein wertgesichertes Jahresentgelt vorgeschrieben. Infolgedessen
ergibt sich eine errechnete betragsmäßige Differenz von rd. € 509,89 bzw.
- 3,20 % zwischen dem Pachtzins 2017 und dem zukünftigen Entgelt 2019 erstmalig
zu Lasten der Stadt Innsbruck. Demzufolge wird das Amt für Land- und Forstwirtschaft aus der Vermietung und Verpachtung in den kommenden Jagdjahren 2019
bis 2029 weniger Jagderlöse erwirtschaften.
Um künftige Mindereinnahmen für die betreffende Achenseejagd zu vermeiden, bedarf es aus Sicht der Kontrollabteilung in Anlehnung an den einstimmigen Beschluss
des Stadtsenates vom 03.02.2016 eine wertgesicherte Fortschreibung des derzeitigen Pachtzinses aus dem gegenwärtigen Jagdpachtpachtvertrag, Zl. III - 481/2009.
Aufgrund obiger Feststellung – Mindereinnahmen in den zukünftigen Rechnungsjahren durch mangelnde wertgesicherte Fortschreibung des Pachtzinses – regte die
Kontrollabteilung in diesem Kontext an, den ab 01.04.2019 geltenden Jagdpachtvertrag, III-2478/2016 hinsichtlich der festgesetzten Pachtzinshöhe zu prüfen, und
gegebenenfalls eine Anpassung durchzuführen bzw. allfällige Verhandlungen mit
dem aktuellen bzw. zukünftigen Jagdpächter aufzunehmen.
Diesbezüglich teilte das Amt für Land- und Forstwirtschaft im Anhörungsverfahren
mit, dass mit dem derzeitigen und auch zukünftigen Jagdpächter entsprechende
Verhandlungen zur Neufestsetzung der Pachtzinshöhe geführt werden.
An der zuvor geschilderten Situation hat sich gemäß Fachdienststelle im Zuge der
Follow up – Einschau 2018 nichts Wesentliches geändert, spätestens bis zum Beginn des Jagdjahres 2019/2020 werde dieser Sachverhalt mit dem Jagdpächter abgeklärt sein.
Im Zuge der erneuten Rückfrage wurde der Kontrollabteilung von Seiten des Amtes
für Wald und Natur der MA III mitgeteilt, dass mit dem derzeitigen Jagdpächter diesbezügliche Gespräche geführt wurden. Das Ergebnis dieser Nachverhandlung sei,
dass allfällige Mehrkosten, die sich durch die Neuberechnung der Wertsicherungsklausel ergeben, bis zu einer maximalen Höhe von € 250,00, beginnend ab dem
Jagdjahr 2020 (01.04.), vom Jagdpächter übernommen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Recherchen der Kontrollabteilung ergaben jedoch, dass bis zum Prüfungszeitpunkt
keine derartige Nutzungsvereinbarung für die Jagdhütte Guggenalm abgeschlossen
wurde. Darüber hinaus wurde der Kontrollabteilung von der zuständigen städtischen
Fachdienststelle mitgeteilt, dass durch eine Mindernutzung der Jagdhütte von Seiten des Jagdpächters die alte Holzsubstanz durch einen Schädlingsbefall (Bockkäfer) stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Zudem ist das alte Schindeldach in einem äußerst desolaten Zustand und nicht mehr zur Gänze dicht. Erst nach einer
fachgerechten Dachsanierung, die mangels budgetärer Finanzmittel des Amtes für
Land- und Forstwirtschaft vom Rechnungsjahr 2017 auf 2018 verschoben wurde,
kann die Jagdhütte der zukünftigen Bestandgeberin für das sozialtherapeutische
Projekt „Hüttenauszeit“ übergeben bzw. vermietet werden. Schließlich sind der
Stadt Innsbruck aus diesen besagten Gründen unversehens Mindereinnahmen in
den Rechnungsjahren 2016 und 2017 entstanden.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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