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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.335

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Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass (erst) am 14.09.2016 das Amt für
Land- und Forstwirtschaft eine Revision der Jagdhütte (Guggenalm) hinsichtlich
Bauzustand vornahm und darüber ein schriftliches Übergabeprotokoll anfertigte. Im
Zuge dieser Überprüfung wurden keine baulichen Mängel festgestellt, die auf eine
unsachgemäße Behandlung durch den damaligen Jagdpächter zurückzuführen
sind.
Abschließend wies die Kontrollabteilung nochmals darauf hin, dass an der betreffenden Jagdhütte umfangreiche Reparaturarbeiten am Schindldach und Dachstuhl
durchzuführen sind. Das zuständige Amt für Land- und Forstwirtschaft rechnete basierend auf einer internen Kostenschätzung mit außerplanmäßigen Ausgaben in
Höhe von netto rd. € 9.650,00 für eine sachgemäße Sanierung der besagten Hütte.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wäre es durchaus überlegenswert, zukünftig zumindest alle städtisch verpachteten Jagdhütten in regelmäßigen Zeitabständen auf allfällige Schäden (bspw. Instandhaltungsmängel) zu überprüfen und deren
Zustand schriftlich zum Zwecke der Beweissicherung zu dokumentieren.
Hierzu teilte das Amt für Land- und Forstwirtschaft mit, künftig analog zu den städtischen Almen einmal jährlich anhand einer Checkliste den baulichen Zustand der
in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Jagdhütten zu prüfen und schriftlich zu
dokumentieren.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2018 wurde hierzu von der Fachdienststelle
berichtet, dass mit Abschluss von neuen Almpachtverträgen diesen eine Wartungsliste beigefügt werde. Darin sei geregelt, für welche Bauteile und infrastrukturelle
Einrichtungen des Gebäudes der Pächter als Nutzer bzw. das Amt für Land- und
Forstwirtschaft im Sinne der Wartung und Instandhaltung verantwortlich sei. Anhand
dieser Wartungsliste werde einmal jährlich die Gebäudesubstanz überprüft und allfällige Mängel festgehalten.
Als Nachweis wurden der Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2019 diesbezügliche Wartungslisten (bspw. Umbrüggler Alm, Froneben Alm)
übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Eine Nachrechnung der Kontrollabteilung bezüglich der Pacht für das Jahr 2016
hinsichtlich der Eigenjagd Höttinger Alpe hat ergeben, dass die diesbezügliche Vorschreibung durch die IISG unter Einbeziehung der im neuen Pachtvertrag vereinbarten Entgeltbestimmungen zu einer auffallenden Differenz zu Lasten der Stadt
Innsbruck in Höhe von rd. € 3,0 Tsd. geführt hat. Bei einer Pachtlaufzeit von 10
Jahren ergeben sich somit rechnerisch Mindereinnahmen von annähernd € 30,0
Tsd. für die Stadt Innsbruck.
Im Zuge der Ursachenforschung für diese erhebliche Abweichung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die vorschreibende Stelle nur jenen einvernehmlich festgelegten „Pachtschilling“ gemäß Pkt. 4.1. des verlängerten Jagdpachtvertrages,
Zl. III-1.842/2016 samt der vereinbarten Wertsicherungsklausel dem Jagdpächter in
Rechnung stellte.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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