Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.347
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Textziffer
Unterabschnitt
Bezeichnung
Vorhaben
Betrag in
029000
Amtsgeb äude
HG - Stadtbücherei PEMA II
150.000,00
214000
Polytechnische Schulen
HG - Funktionserweiterung
690.000,00
214000
Polytechnische Schulen
Einrichtung nach Übersiedlung
617000
Bauhö fe
HG - Rossau, Neubau
820010
Werkstätten-Bauhandwerk
HG - Rossaugasse, Sanierungen
846000
Wohn- und Geschä ftsgeb.
HG - Campagnereiterareal, Planung
100.000,00
875000
IVB
Regional- und Straßenbahnsystem
23.602.686,89
898000
Seilbahnen und Lifte
Liftkonzept
Summe
178.859,07
4.591. 000,00
100.000,00
4.087. 454,04
33.500.000 ,00
Als Folge der aufgezeigten Vereinnahmung der Kreditmittel wären die Zinszahlungen nach Einschätzung der Kontrollabteilung auch entsprechend der dargestellten
Verhältnisse auf die einzelnen UA zu verteilen.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft,
den aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und künftig gegebenenfalls eine den
Vereinnahmungsverhältnissen entsprechende Verbuchung der Zins- und Tilgungszahlungen sicherzustellen.
Zur vergangenen Follow up – Einschau gab die zuständige Dienststelle bekannt,
dass die Buchungen bezüglich der maßgeblichen Tilgungen und Zinsen für das Jahr
2019 entsprechend der Verwendung der Mittel auf die daraus folgenden Fonds aufgeteilt und zur Zahlung vorgesehen wären.
Anlässlich der Prüfung der Jahresrechnung 2018 beanstandete die Kontrollabteilung erneut die o.a. Verbuchungslogik und erinnerte an ihre diesbezügliche Anregung. Im Anhörungsverfahren zu dieser Prüfung argumentierte die MA IV – Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft, dass zur Ausfinanzierung von Kosten des Straßen- und Regionalbahnprojektes die Aufnahme von Kreditmitteln bis zu
€ 150,0 Mio. bei der EIB beschlossen worden ist. Da sich hinsichtlich dieses Projektes aller Voraussicht nach ein geringerer Restfinanzierungsbedarf ergeben werde,
wurde vereinbart, dass auch Errichtungskosten für das Regional- und Straßenbahnprojekt aus vergangenen Jahren und für andere Zwecke (abwickelbar in den A 85 –
89) in den Nachweis der Kreditverwendung aufgenommen und damit die Fälligkeiten im UA 875000 beziehungsweise in den A 85 – 89 verrechnet werden können.
Um eine komplizierte und kaum durchführbare Aufrollung der bisherigen Bedeckung
der Kosten für die Errichtung der Straßen- und Regionalbahn zu vermeiden, wurde
die jeweilige Tranche der Kreditzuzählungen entweder gänzlich oder teilweise dem
UA 875000 zugerechnet und wird damit der Schuldendienst dieser Kredite im betreffenden Unterabschnitt verrechnet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Beim Abgleich der jährlichen Rückzahlungserfordernisse und Restschuldverläufe
der einzelnen Darlehen und Kredite mit den ihr vorliegenden Tilgungsplänen stellte
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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