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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.381

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Bestellungen für das Frauen-Nachttaxi nicht mehr nur bis 02:00 Uhr, sondern zeitlich
verlängert bis 04:00 Uhr anzunehmen. Anlässlich dieser zeitlichen Ausweitung der
Verfügbarkeit des Frauen-Nachttaxis wurde auch der maximale Förderbetrag auf
eine Summe von jährlich € 70.000,00 erhöht.
Im Zuge der von der Kontrollabteilung vorgenommenen Belegkontrolle war für sie
auffällig, dass der mit Beschluss des Stadtsenates vom 08.10.2013 zuletzt vorgegebene und mittels der 6. Nachtragsvereinbarung vertraglich mit der IVB vereinbarte
maximale Förderbetrag von € 70.000,00 mit der Zahlung für den Monat Juli 2018
bereits erreicht bzw. überschritten worden ist. Die sich im Jahr 2018 präsentierende
Kostensituation hinsichtlich der Abrechnung des Frauen-Nachttaxis zwischen der
IVB und der Stadt Innsbruck nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, auch die dahingehenden Gegebenheiten betreffend der vergangenen 5 Jahre (2013 bis 2017)
einer Einschau zu unterziehen.
Dabei zeigte sich das folgende Bild:
äge Frauen -Nachttaxi in den Jahren 2013 bis 2017 F örderbetr
Zahlungen Stadt Innsbruck an IVB
ä ge in )
( Betr

April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember

2013
5.053,92
4.588,14
5.100,12
4.932 52
5.250,61
4.994,95
4.852,38
4.461,03
4.713.89
5.644 53
6.013,62
6.116,81

2014
6.423,04
5.978.72
6.888 .96
6.653.85
6.867 14
6.716.84
5.857,21
6.353,19
6.305 14
7.547,42
7.015,21
8.228.24

2015
7.966. 86
7.043.98
8.349.64
8.147,07
8.508, 47
7.996, 59
8.348. 84
8.292,02
7.743,08
9.494,39
8.662 65
10.197,16

2016
10.196,63
8.503,74
9.984,68
10.712,56
9.590,27
9.831,64
9.554,95
8.156 66
8.420.66
10.962,01
10.585,51
11.870,28

2017
11.876,70
10.597,11
11.293,10
11.406,61
11.234 74
10.819 75
10.411 32
9.599,77
10.492 33
12.655 76
11.668,17
13.262 , 47

Gesamt

61.722 ,52

80.834,96

100.750 ,75

118.369 ,59

135.317,83

Maximalbetrag
( gern. Vertrag mit IVB )

52.000 ,00

70.000,00

70.000 ,00

70.000 ,00

70.000,00

9.722 ,52

10.834,96

30.750,75

48.369 ,59

65.317,83

18 ,70%

15 ,48 %

43,93%

69 ,10%

93 , 31%

Monat

Jänner
Februar
März

.

.

.
.

.

.

.
.
.
.
.

Überschreitung

( d. Maximalbetrages )
( absolut)
Überschreitung

( d. Maximalbetrages )
( relativ )

Wie aus dieser Zusammenstellung ersichtlich wurde, kam es im Betrachtungszeitraum 2013 bis 2017 in jedem Jahr zu einer Überschreitung der vertraglich fixierten
Förderungshöchstgrenze. Maßgeblich für den Anstieg der Gesamtkosten des
Frauen-Nachttaxis waren aus Sicht der Kontrollabteilung sowohl die steigenden
Nutzungszahlen als auch die Erhöhungen des Taxitarifes im Jahr 2013 auf € 6,20
bzw. im Jahr 2018 auf € 6,60 bei gleichbleibendem Selbstbehalt von € 4,90 für die
Nutzerinnen (seit dem Jahr 2008).
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Kostensituation der vergangenen Jahre empfahl die Kontrollabteilung die Einholung eines neuen bzw. das Nachziehen des bestehenden Stadtsenatsbeschlusses, welcher auf die sich geänderte Kostenstruktur
abzielt bzw. diese berücksichtigt. Dabei war nach Meinung der Kontrollabteilung
auch das Verhältnis von Selbstbehalt zu den Gesamtkosten zu evaluieren und eine
Erhöhung des Selbstbehaltes ins Auge zu fassen. Zudem war die im Vertrag mit der
IVB zuletzt festgeschriebene maximale Obergrenze des jährlichen Förderbetrages
entsprechend anzupassen. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren sagte die zuständige Fachdienststelle zu, den Empfehlungen der Kontrollabteilung nachzukommen.
Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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