Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.382

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Zur aktuellen Follow up – Einschau 2019 wurde vom Amt für Kinder, Jugend und
Generationen der MA V darauf verwiesen, dass mittels Beschluss des Stadtsenates
vom 27.03.2019 eine Erhöhung der jährlichen Fördersumme auf € 150.000,00 erfolgt ist. Der (auch) in diesem Zusammenhang erstellte Vertragsnachtrag wurde allseits am 10.04.2019 unterzeichnet.
Zur (geplanten) Erhöhung des Selbstbehaltes wurde weiterführend erläutert, dass
diesbezüglich eine Verzögerung aufgrund der notwendigen Klärung abwicklungstechnischer Details bzw. Optimierungen bestehen würde. Die Fachdienststelle kündigte die Erhöhung des Selbstbehaltes für die nahe Zukunft an. Dazu bemerkt die
Kontrollabteilung kritisch, dass in der Amtsvorlage der Fachdienststelle für den Beschluss des Stadtsenates vom 27.03.2019 festgehalten worden ist, den Selbstbehalt mit 01.01.2020 von € 4,90 auf € 5,50 anzuheben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

75

Die Kontrollabteilung machte weiters auf eine im Vertrag zwischen IVB und Stadt
Innsbruck enthaltene Detailformulierung in Verbindung mit dem festgeschriebenen
maximalen Förderungsbetrag aufmerksam und regte dahingehend Adaptierungen
an.
Die Empfehlung der Kontrollabteilung wurde bei der Abfassung des am 10.04.2019
allseits unterfertigten 7. Nachtrages zum Ursprungsvertrag unter Beiziehung des
Amtes für Präsidialangelegenheiten der MA I berücksichtigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

76

Im Zuge der laufenden Belegkontrollen wurde von der Kontrollabteilung eine stichprobenartige Prüfung von einzelnen im Rahmen des Subventionstopfes Sport in den
Jahren 2017 und 2016 abgewickelten Förderungen durchgeführt.

77

Dem Tiroler Fußballverband sind u.a. zur Deckung zulässiger Betriebskosten für die
Jahre 2017 und 2016 Subventionen von insgesamt € 88,0 Tsd. bzw. gesamt € 85,0
Tsd. bereitgestellt worden. Mit gegenständlicher Unterstützung der Stadt Innsbruck
waren jene Betriebskosten zu refundieren, die im Zusammenhang mit der Anmietung von Fußballplätzen (Naturrasen - Tivoli W1 und Kunstrasen - Tivoli W2) der
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH durch einige Innsbrucker Fußballvereine angefallen sind (GR-Beschluss vom 02.12.2016 bzw.
03.12.2015).
Aus den Prüfungsunterlagen war ersichtlich, dass im Jahr 2017 vom Tiroler Fußballverband Betriebskosten in Höhe von insgesamt € 85.452,53 (Jahr 2016:
€ 96.622,32) rückerstattet worden sind. Stellt man diesen Betrag dem von der Stadt
Innsbruck gewährten Zuschuss von € 88.000,00 (Jahr 2016: € 85.000,00) gegenüber, so hat sich zugunsten des Subventionsempfängers eine Differenz (Mehreinnahmen) von € 2.547,47 (Jahr 2016: Mindereinnahmen von € 11.622,32) ergeben.
Die sich im Jahr 2016 resultierende Differenz von € 11.622,32 konnte den Prüfungsunterlagen zufolge vom Tiroler Fußballverband vor allem (nur) beglichen werden,

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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