Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.471
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Nachdem die Versandadressen der SubventionswerberInnen zum Teil vom
Vereinssitz abweichen, gibt es dabei eine Unschärfe. Diese ist allerdings mit
den aktuellen Daten nicht ohne Weiteres zu bereinigen.
Grundsätzlich ist es aber so, dass Vereine, die ihren Sitz außerhalb von Innsbruck haben, jedenfalls mit ihrer Tätigkeit bzw. ihrem Projekt einen Bezug
zur Stadt Innsbruck haben müssen. Ansonsten sind sie gemäß Innsbrucker
Subventionsordnung nicht förderwürdig.
Frage 2:
Wie hoch waren diese Förderungen jeweils und welche Gründe rechtfertigen aus
Sicht der mit der Behandlung der Förderungsansuchen jeweils befassten Dienststellen des Stadtmagistrats bzw. der jeweiligen politischen EntscheidungsträgerInnen die Gewährung der betreffenden Mittel?
Antwort:
Siehe beiliegende Liste und Antwort zu Frage 1.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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