Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.470
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(zu Punkt 65.6)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
INNS"
BRUCK
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 26.03.2020
Stadt Innsbruck, Gewährung von Subventionen für nicht in der Landeshauptstadt ansässige Personen und Institutionen; Zahl GfGR/70/2020;
ANFRAGE von GR Kunst (FPÖ) vom 27.02.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Kunst hat am 27.02.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Im Zuge der Beratung von Subventionsanträgen in mehreren gemeinderätlichen Ausschüssen hat sich herausgestellt, dass - offenbar nicht nur im Einzelfall - seitens der Landeshauptstadt Innsbruck finanzielle Förderungen an TrägerInnen/Einrichtungen ausbezahlt wurden,
die ihren Sitz nicht in Innsbruck haben und deren Tätigkeit die Landeshauptstadt auch nicht
unmittelbar berührt.
Frage 1:
Welche RechtsträgerInnen (Personen, Vereine, Körperschaften, Unternehmen
etc.), deren Sitz außerhalb des Gebiets der Landeshauptstadt Innsbruck liegt, haben in den Jahren 2017 bis 2019 finanzielle Förderungen (Subventionen) durch
die Landeshauptstadt erhalten?
Antwort:
Siehe beiliegende Liste. Darin wurden EmpfängerInnen mit folgenden Kriterien erfasst:
Auszahlung Subvention zwischen 01.01.2017 und 31.12.2019;
bewilligter Subventionsbetrag größer als € 0,--;
kein nachträgliches Storno des Geschäftsfalls;
in den Kundendaten des/der Subventionswerbers/in keine Hinterlegung von Adressen mit PLZ 6020 oder 6080 oder Innsbruck.
m Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck , DVR : 0059331, www.innsbruck.gv.at
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