Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.525

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Diese Ausgabe – 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
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Antwort:

Die Begründung ergibt sich aus der Thematik des Antrags. Zudem war der
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zu diesem Zeitpunkt
mit der Ausarbeitung einer Novelle des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck befasst.

Frage 4:

Warum haben Sie mich als antragstellenden Gemeinderat bis dato nicht über die
entsprechenden Ergebnisse bzw. Beschlüsse informiert?

Antwort:

Am 29.05.2019 wurden alle AntragsstellerInnen – also auch GR Mayer – per
E-Mail informiert, dass der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 28.05.2019 den
Antrag abgelehnt hat. (Siehe Beilage) Der digitale Akt mit allen Beschlüssen
– auch jenem vom Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss –
wurde zeitgleich übermittelt.

Frage 5:

Falls es noch kein Ergebnis bzw. noch keinen Beschluss des Stadtsenates gibt,
warum gibt es dieses bzw. diesen noch nicht? (Die Zuweisung an den Stadtsenat
erfolgte am 15.11.2018!)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6:

Falls es noch kein Ergebnis bzw. noch keinen Beschluss des Stadtsenates gibt,
wann wird dieses bzw. dieser vorliegen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 2 von 2

1h

50 min