Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.525
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Antwort:
Die Begründung ergibt sich aus der Thematik des Antrags. Zudem war der
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zu diesem Zeitpunkt
mit der Ausarbeitung einer Novelle des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck befasst.
Frage 4:
Warum haben Sie mich als antragstellenden Gemeinderat bis dato nicht über die
entsprechenden Ergebnisse bzw. Beschlüsse informiert?
Antwort:
Am 29.05.2019 wurden alle AntragsstellerInnen – also auch GR Mayer – per
E-Mail informiert, dass der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 28.05.2019 den
Antrag abgelehnt hat. (Siehe Beilage) Der digitale Akt mit allen Beschlüssen
– auch jenem vom Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss –
wurde zeitgleich übermittelt.
Frage 5:
Falls es noch kein Ergebnis bzw. noch keinen Beschluss des Stadtsenates gibt,
warum gibt es dieses bzw. diesen noch nicht? (Die Zuweisung an den Stadtsenat
erfolgte am 15.11.2018!)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 6:
Falls es noch kein Ergebnis bzw. noch keinen Beschluss des Stadtsenates gibt,
wann wird dieses bzw. dieser vorliegen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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