Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.545

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Stadtmagistrat Innsbruck

1

eingelangt am

6

J a April 2020

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GERECHTES
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Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria -Theresien - Straß e 18, 6020 Innsbruck
www.gerechtes -innsbruck .at
E - Mail: officeffigerechtes-innsbruck.at

Bü rgermeister der Stadt Innsbruck
Im Hause

Innsbruck, 30. April 2020

In einem E - Mail des Landes Tirol vom 16. Mä rz 2020 wird den Tiroler B ürger meisterinnen und Bürgermeistern u.a . folgendes mitgeteilt:

Zum Schutz der Bev ölkerung vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus wur den durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. vom Bund verkehrsbeschr änkende Maßnahmen unter Ber ücksichtigung von Ausnahmen verordnet.
Diese Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf Gemeinderatssitzungen und
Sitzungen sonstiger Gemeindeorgane (Gemeindevorstand oder Aussch üsse ).Solange die Verkehrsbeschr ä nkungen gelten, sind Gemeinderatssitzungen
und sonstige Sitzungen zu verschieben.
Dies gilt auch f ü r Gemeinderatssitzungen, in denen der Entwurf des Rechnungs abschlusses beschlossen werden soll. Bei der Beschlussfassung ü ber den Rech nungsabschluss ist zudem zu beachten, dass aufgrund bundesverfassungsrecht licher Vorgaben die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden darf ( s. § 36
Abs. 3 TGO ). Ist daher aufgrund der derzeitigen behördlichen Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Bekämpfung Coronavirus die Einhaltung der im § 108
Abs. 1 TGO vorgesehen Frist f ü r die Beschlussfassung (31 . M ärz ) nicht möglich,
ist dies mit keinen Konsequenzen verbunden, da es sich dabei um eine Ord-

nungsvorschrift handelt .
Fü r dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten in den Gemeinden wird auf
folgende Bestimmungen hingewiesen : § 51 TGO - Entscheidung in dringenden
Fällen, § 54 TGO - Befugnisse in Notstandsf ällen