Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.546

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Gemäß Tiroler Gemeindeordnung ( TGO ) §1 gilt dieses Gesetz (TGO ) für die

Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Stadt Innsbruck.

Obwohl ausdrücklich in der Anweisung des Landes vom 16. M ä rz 2020 des Landes Tirol in keinster Weise auf die Bestimmungen im Innsbrucker Stadtrecht
hingewiesen wird, und es auch keine dementsprechenden in gleichem Ausma ß
im Innsbrucker Stadtrecht gibt, hat der B ürgermeister der Tiroler Landeshauptstadt It. Information des B ürgermeisterbüros Verordnungen etc. gem äß § 33,
Innsbrucker Stadtrecht, ab 16. M ä rz 2020 erlassen.
§ 33

Verf ügungen in dringenden Fällen
(1) In dringenden F ä llen, in denen die zeitgerechte Einberufung des Gemeinderates nicht möglich ist, kann der B ürgermeister in Angelegenheiten, die der Be schlussfassung des Gemeinderates zustehen, einen Beschluss des Stadtsenates
einholen und in F ä llen, in denen auch dessen zeitgerechte Einberufung nicht
mö glich ist, anstelle dieser Organe handeln.
( 2 ) In dringenden F ä llen, in denen die zeitgerechte Einberufung des Stadtsena tes nicht möglich ist, kann der B ürgermeister in Angelegenheiten, die der Be schlussfassung des Stadtsenates zustehen, anstelle dieses Organes handeln.

( 3 ) Ein dringender Fall im Sinne der Abs. 1 und 2 liegt vor, wenn die Erledigung
der Angelegenheit ohne Nachteil f ür die Sache oder ohne Gefahr eines Scha dens f ür die Stadt nicht aufgeschoben werden kann oder die Angelegenheit ihrer Natur nach iner sofortigen Erledigung bedarf

e

( 4) Der Bürgermeister hat die getroffene Verfügung unter Angabe der hierfür
ausschlaggebenden Gr ünde ohne Verzug dem zust ä ndigen Organ zur Kenntnis
zu bringen.

Die letzten Wochen zwischen 16. Mä rz 2020 und 30. April 2020, die zweifelsohne eine besondere Herausforderung f ür die Stadt Innsbruck darstellten, wa ren aber auch von politischer Intransparenz gepr ä gt. Die Kommunikation zwischen B ürgermeister und Gemeinderat ( vor allem der Opposition ) war kaum
gegeben, welche politischen Entscheidungen und Verordnungen per Notrecht
erfolgten, konnte man teils nur den Medien entnehmen. So gibt es auch keinen
Gesamt ü berblick welche politischen Entscheidungen, zu welchem Zeitpunkt