Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.570

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(zu Punkt 67.7)

FPÖ RUDI FEDERSPIEL
Stadtrat Rudi Federspiel
Stadträtin Andrea Dengg

GR Andreas Kunst

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

Klubobmann Markus Lassenberger

Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz

,„ 3 a April 2020
CrV6 K, H2 S / 2 o20

Geschäftsstelle Gr Gemeinderat und Stadtsenat

GR Bernhard Schmidt
GR Deborah Gregoire

GR Astrid Denz

Innsbruck , am 30.04.2020

Antrag
betreffend die Besetzung von Führungspositionen im Stadtmagistrat der
Landeshauptstadt Innsbruck

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die kostenpflichtige Beiziehung externer Dienstleister/ privater Unternehmen
( Personalberatungsunternehmen, etc.) ist im Zuge der Besetzung von
Dienstposten im Bereich des Stadtmagistrats Innsbruck untersagt.
2. Herr Bürgermeister wird beauftragt, dem Stadtsenat im Rahmen dessen
Zuständigkeiten gern. § 28 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck hinsichtlich aller erfolgenden Bestellungen von Führungskräften
jeweils sämtliche eingetroffenen Bewerbungsschreiben samt Beilagen zur
Ansicht vorzulegen.

Begründung:

Die Beiziehung Dritter im Zuge von Stellenbesetzungen in der Verwaltung lässt sich
sachlich nicht begründen. Die Expertise der MA I, Amt Personalwesen, Referat
Personalwesen ist für diesen Zweck vollkommen ausreichend und stellt die
Nachbesetzung freiwerdender Dienstposten geradezu eine Kernkompetenz dieser
Dienststelle dar. Zudem ist es gerade angesichts der finanziellen Situation der
Landeshauptstadt Innsbruck nicht einzusehen, dass ohne Not Aufträge an private
Unternehmen erteilt werden.
Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck regelt in § 28 Abs. 2 lit. a eindeutig,
dass u.a. „die Anstellung und die Beförderung von Beamten, (... ) sowie die
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