Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.78

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- 232 -

soll nur an die neu Ankommenden verteilt
werden. Der Antragstext wurde so formuliert, dass es auch nur an die Männer ausgeteilt werden soll. Frauen werden nicht erwähnt! (Unruhe im Saal)
Was macht das für ein Bild von unserer
Stadt? Wenn ein Mann zu uns zieht, wird
ihm sofort dieses Informationsblatt vor das
Gesicht gehalten. Wir nehmen an, dass du
ein Antisemit bist und wir müssen dich belehren. Das ist so absurd! Niemand kann
diesem Antrag zustimmen.
Der ursprüngliche Antrag der GRÜNEN
wurde angenommen, weil er sich an die
städtischen Einrichtungen richtete. Hier werden schon wieder Zwetschken mit Birnen
verglichen. Wenn die FPÖ diese Argumente
nicht nachvollziehen kann, tut sie mir leid.
Besser kann ich es nicht erklären. (Unruhe
im Saal)
(GR Lassenberger: Ich betone, die FPÖ
lehnt ab, dass der Antrag dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen
wird. Wir lehnen natürlich nicht den Inhalt
unseres eigenen Antrages ab!
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ALI, 1 Stimme; gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Beiliegender von GR Schmidt und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 27.02.2020 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
64.6

GfGR/90/2020
Konkurrenz für private WohnbauträgerInnen, Maßnahmenplan
(GR Plach)

GR Plach: Es geht darum, ein Gegenkonzept auszuarbeiten, um die Situation, mit
der wir uns in der Stadt Innsbruck immer öfter konfrontiert sehen, zu entspannen.
Wir wissen von Gesprächen mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG),
aber auch von unseren gemeinnützigen
WohnbauträgerInnen, dass es immer
schwieriger wird, Flächen in der Stadt Innsbruck zu Wohnbauförderungskonditionen zu
erhalten.
Es gibt bereits erste zarte Projekte von Seiten der IIG und der Innsbrucker Stadtbau
GR-Sitzung 30.04.2020

GmbH. Auch wir müssen konkret in den privaten Wohnungsmarkt einsteigen, um private Grundstücke für die genannten Gesellschaften zu erwerben. Sie sollen zum
Selbstkostenpreis am freien Markt angeboten und vermietet werden.
Man muss darauf achten, dass sie in dauerhafter Vermietung sind, den BürgerInnen
der Stadt Innsbruck stets zur Verfügung stehen und wir ein Angebot auf diesem Markt
schaffen können. Sicherlich ist das eine experimentelle Lösung und deshalb formulierte ich mein Anliegen als Prüfantrag. Es
ist wichtig, dieses Projekt langfristig zu forcieren, denn wir haben in unserer Stadt immer weniger Fläche zur Verfügung. Ich ersuche,
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Seidl: Ich habe eine wesentliche Frage zu diesem Antrag. Nach meinem
Wissenstand unterliegt die IIG nicht dem
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).
Das bedeutet, dass die IIG diese Schritte
bereits durchführen könnte.
Es gibt Gesellschaftsverträge, in denen der
Zweck des Unternehmens definiert wird,
aber ich glaube nicht, dass die IIG am heutigen Tage dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) unterliegt. Aus diversen
und sehr sinnvollen Gründen, hat man sich
dafür entschieden. Wenn ich also richtig informiert bin, denke ich, dass die IIG die genannten Vorhaben umsetzen könnte. Vielleicht sind die Auskünfte, die ich erhielt,
falsch.
Bgm. Willi: Das werden wir näher überprüfen lassen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
8 Stimmen):
Beiliegender von GR Plach und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 27.02.2020 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.