Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.101
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vertretung auf diesen Umstand hinwies?
den Gestaltung des Prozesses der
BürgerInnenbeteiligung Nachnutzung der Postfiliale Hötting West,
wie einstimmig von diesem erbeten,
miteinbezogen?
17. Weshalb gab es bis heute keine
Stellungnahme seitens der Stadtregierung oder der dafür ressortzuständigen Mitglieder des Stadtsenats bezüglich des in der Zeitschrift der Personalvertretung publizierten Artikels mit dem Namen:
"Ein unfassbares Vorgehen unserer
Führungsspitze" (SeptemberAusgabe)?
b)
7. Weshalb gab es keine dauerhafte
Einbindung des Ausschusses zur
Begleitung, Beobachtung und Ableitung eines Innsbrucker Modells der
BürgerInnenbeteiligung anhand
dieses Pilotprojektes?
8. Weshalb gab es keine weitere Einbindung der im Beteiligungsprozess
involvierten BürgerInnen wie vom
Ausschuss erbeten?
Nachnutzung Postfiliale Hötting West
1. Weshalb wurde die Stellungnahme
zur Postfiliale Hötting West nicht mit
dem Büro für BürgerInnenbeteiligung abgesprochen? Welche Personen/Abteilungen des Magistrats
bekamen für die städtische Stellungnahme zum Ergebnis des Prozesses der BürgerInnenbeteiligung
den Auftrag und weshalb?
2. Wann war die aus dem Prozess der
BürgerInnenbeteiligung entstandene Vorlage im Stadtsenat?
3. Auf welche weitere Vorgehensweise legte sich der Stadtsenat fest?
Wie sieht das weitere Vorgehen
aus?
4. Der Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft hatte Vorschläge bezüglich
des weiteren Vorgehens formuliert.
Inwiefern wurde auf diese eingegangen und wurden diese bei der
weiteren Vorgehensweise berücksichtigt? Bzw. wie lautet die Begründung, wenn auf diese nicht
eingegangen wurde?
5. Weshalb wurden bis zum heutigen
Tage keine weiteren Schritte (Start
des kommenden Prozesses der
BürgerInnenbeteiligung, Entscheidung für eine der genannten verschiedenen Lösungen, Kommunikation und Dank an die beteiligten
BürgerInnen oder Ähnliches) gesetzt?
6. Wird der Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft in der weiterführen-
GR-Sitzung 19.03.2015
c)
Anpruggen
1. Welche Personen/Stellen wurden
anfänglich mit der Betreuung des
Prozesses Anpruggen seitens der
Stadt betraut? Fielen hierbei Aufgaben dem Büro für BürgerInnenbeteiligung zu und wenn ja, welche?
2. Wann und warum haben sich diese
Zuständigkeiten geändert?
3. Wie wird die Weiterführung des
Prozesses umgesetzt?
4. Wird eine Nachbetreuung der im
Prozess einbezogenen Personen
durchgeführt? Wenn ja, durch welche Stelle und in welcher Form?
5. Weshalb wurde keine weitere externe Projektbegleitung angefordert,
obwohl seitens der im Prozess einbezogenen Personen dieser
Wunsch bestand und dies seitens
der Begleiter empfohlen wurde?
6. Bis wann werden erste Umsetzungen der entwickelten Ideen durchgeführt und welche?
7. Wie sehen die weiteren Pläne für
den Hans-Brenner-Platz und den
Waltherpark aus? Inwiefern wird
hier auf die Wünsche aus dem Anpruggen-Prozess eingegangen?
Wie sieht hier der Zeitplan aus?