Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.131
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Abrechnung der
Beitragsleistungen der
Gesellschafter
entsprechend dem
Jahresfehlbetrag 2013
Die Höhe dieser Akontozahlungen ergab sich ausgehend von dem für
das Geschäftsjahr 2013 von der Generalversammlung genehmigten
Wirtschaftsplan, welcher ursprünglich einen Jahresfehlbetrag von
€ 2.383.371,00 vorsah. Dieser budgetierte Jahresfehlbetrag unterlag
einer nachträglichen Änderung. Mit Umlaufbeschluss der Generalversammlung vom März 2013 wurde dem FC Wacker Innsbruck eine
Mietzinsreduktion im betraglichen Ausmaß von netto € 85.143,45 gewährt. Dadurch erhöhte sich der für das Wirtschaftsjahr 2013 budgetierte (freigegebene) Jahresfehlbetrag auf eine Summe von gerundet
€ 2.468.514,00.
Der von der Generalversammlung festgestellte Jahresabschluss per
31.12.2013 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € 2.459.343,00
aus. In Zusammenschau mit den für das Wirtschaftsjahr 2013 von den
Gesellschaftern überwiesenen Zuschüssen für die Verlustabdeckung
im Ausmaß von € 2.380.000,00 ergab sich eine noch erforderliche
Nachtragsfinanzierung in Höhe von insgesamt € 79.343,00 bzw.
€ 39.671,50 pro Gesellschafter. Recherchen der Kontrollabteilung zur
Begleichung dieses restlichen Finanzierungsbedarfes betreffend das
Wirtschaftsjahr 2013 ergaben, dass diese offenen Beträge mit Überzahlungen (Guthaben) für das vorige Geschäftsjahr 2012 ausgeglichen
worden sind. Somit waren dahingehend von den OSVI-Gesellschaftern
für das Geschäftsjahr 2013 keine separaten Zahlungen mehr erforderlich.
Verrechnung
erforderliche Nachtragsfinanzierung 2013 mit
Guthaben aus dem
Jahr 2012
Der Jahresfehlbetrag belief sich für das Wirtschaftsjahr 2012 auf einen
Betrag von € 2.136.634,53. Seitens der beiden OSVI-Gesellschafter
wurden zur Verlustabdeckung Gesellschafterzuschüsse im Ausmaß
von insgesamt € 2.245.000,00 (jeweils € 1.122.500,00) überwiesen. Als
Differenz ergab sich ein Guthaben in Höhe von insgesamt
€ 108.365,47 bzw. je Gesellschafter von € 54.182,74. Der auf das Geschäftsjahr 2013 entfallende restliche Finanzierungsbedarf von
€ 79.343,00 (€ 39.671,50 je Gesellschafter) wurde mit den dargestellten Überzahlungen für das Wirtschaftsjahr 2012 finanziert.
Per Saldo war den OSVI-Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prüfung
der Kontrollabteilung aus dieser Verrechnung ein Restguthaben von
€ 29.022,47 (bzw. € 14.511,24 je Gesellschafter) zuzuordnen.
Bestätigung der NachInsgesamt hielt die Kontrollabteilung fest, dass die Abrechnung der
vollziehbarkeit durch die Jahresfehlbetragsfinanzierung der prüfungsrelevanten Wirtschaftsjahre
Kontrollabteilung
2013 und 2012 von ihr nachvollzogen werden konnte.
Änderung des
Gesellschaftsvertrages – endgültige
Festlegung der Verlustabdeckungsquoten nach
Stammeinlagen
Der „alte“ Gesellschaftsvertrag in seiner Fassung vom 09.12.2004 sah
im Zusammenhang mit den Quoten zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages vor, dass Verlustabdeckungen grundsätzlich im Verhältnis der
Stammeinlagen zu erfolgen haben. In der ursprünglichen gesellschaftsvertraglichen Abrechnungsmodalität waren für die Sparten
Olympiahalle, Kleine Eishalle, Außeneisring (samt Inneneisfläche),
Bob-, Rodel- und Skeletonbahn, Tivoli Neu sowie Landessportcenter
jeweils separate Verlustabdeckungsquoten bestimmt. Der Stadt Innsbruck waren dabei die Verluste der Kleinen Eishalle sowie des Tivoli
Neu zur Gänze (100 %) und jene der Olympiahalle zu 55 % zugeordnet. Auf das Land Tirol entfielen die Verluste des Landessportcenters
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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