Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.132
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zur Gänze (100 %) und jene der Olympiahalle zu 45 %. Das Verlustabdeckungserfordernis betreffend den Außeneisring und die Bob-, Rodelund Skeletonbahn verteilte sich auf die Stadt Innsbruck und das Land
Tirol jeweils zur Hälfte (50 %). Die jeweiligen Spartenergebnisse waren
von der OSVI auf der Grundlage einer von ihr zu führenden Kostenstellenrechnung – unter Einschluss angemessener Gemeinkostenanteile –
zu ermitteln. Insgesamt gingen die Gesellschafter davon aus, dass sich
die Spartenergebnisse gegenseitig insofern ausgleichen, als der einheitliche Verlustabdeckungsschlüssel (nach Stammeinlagen) zu keiner
Mehr-/Minderbelastung für Stadt und Land führt. Für den Fall dass diese Annahme nicht zutrifft bzw. eine allfällige rechnerische Zusatzbelastung der Gesellschafter den Schwellenwert von 5 % übersteigt, war
gesellschaftsvertraglich festgeschrieben, dass jeder Gesellschafter
frühestens ab 01.01.2008 eine Veränderung der Verlustabdeckungsquoten verlangen konnte.
Über Beschluss der Generalversammlung vom 26.06.2013 wurde der
Gesellschaftsvertrag diesbezüglich geändert. Seither bestimmt § 5
Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ein (fixes) Finanzierungsverhältnis
bezüglich dem jährlichen Verlust durch die OSVI-Gesellschafter nach
Maßgabe ihrer jeweiligen Stammeinlagen (50 % Stadt Innsbruck und
50 % Land Tirol). Dieser Beschlussfassung vorausgegangen sind entsprechende Beratungen im Bilanzausschuss und im Aufsichtsrat der
OSVI, wonach – bei Betrachtung der vergangenen (drei) Jahre – eine
definitive Festlegung der Verlustabdeckungsquoten nach Stammeinlagen als gerechtfertigt angesehen wurde.
Diese gesellschaftsvertragliche Änderung nahm die Kontrollabteilung
zum Anlass, im Rahmen dieser Einschau die dieser Änderung zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen (Kostenstellenrechnung) zu
überprüfen. Als Ergebnis dieser Prüfung hielt die Kontrollabteilung fest,
dass die von der Generalversammlung beschlossene Änderung des
Gesellschaftsvertrages in Bezug auf die definitive Festlegung der Verlustabdeckungsquoten nach Stammeinlagen von ihr auf der Grundlage
der vorhandenen Kostenrechnungsdaten nachvollzogen werden konnte.
Zuschuss der Stadt
zur Abgangsdeckung
für die erweiterte
Leichtathletikanlage
Tivoli
In Bezug auf den zwischen OSVI, ISpA und der Stadt Innsbruck abgeschlossenen Nachtrag zum Fruchtgenussvertrag vom 28.02./05.03./
06.03.2012 wurde der OSVI von der ISpA für das Wirtschaftsjahr 2013
ein Fruchtgenussentgelt in Höhe von netto€ 16.710,50 vorgeschrieben.
Dieser Nachtrag regelt inhaltlich die erweiterte Leichtathletikanlage
Tivoli. Mittels Beschluss des Gemeinderates vom 23.02.2012 wurde
(inhaltlich begründet) festgelegt, dass die der OSVI von der ISpA in
Rechnung gestellten Kosten von der Stadt Innsbruck als Transferzahlung (an die OSVI) abgedeckt werden.
Im Nachvollzug stellte die Kontrollabteilung fest, dass der OSVI für die
Zeit seit dem (Nachtrags-)Vertragsbeginn ab 01.05.2009 bis Ende des
Jahres 2012 ein zusätzliches Fruchtgenussentgelt im Ausmaß von netto € 57.855,90 verrechnet worden ist. Für diese zusätzlichen Aufwendungen der OSVI aus dem Vertragsnachtrag wurde von der Stadt Innsbruck am 19.07.2012 ein Betrag in Höhe von € 57.900,00 an die
OSVI überwiesen.
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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