Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.135
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ihrer vertraglichen Verpflichtungen ein Finanzierungsanteil im Ausmaß
von € 1.029.407,66 zugeschrieben. Der nicht vom Fruchtgenussvertrag
umfasste Anteil des Landes Tirol an den diesbezüglichen Kosten belief
sich auf eine Summe von € 945.548,91.
Die Projektkosten waren zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung
sowohl vom Land als auch von der OSVI vollständig ausfinanziert. Der
auf die OSVI entfallende Anteil der Investitionskosten wurde einerseits
mit (Investitions-)Budgetmitteln der Jahre 2012 und 2013 im betraglichen Gesamtausmaß von € 699.205,00 bedeckt. Der noch verbleibende Restbetrag in Höhe von € 330.202,66 wurde aus liquiditätstechnischer Sicht mit Geldmitteln der Bundesförderung abgedeckt, welche
der Bund für die Erneuerung der Kältetechnik der Bob-, Rodel- und
Skeletonbahn Igls ausbezahlt hat.
Hinsichtlich dieser Bundesförderung im Gesamtbetrag von
€ 500.000,00 erwähnte die Kontrollabteilung, dass aus abrechnungstechnischer Sicht einerseits ein Anteil von € 330.202,66 für die Ausfinanzierung des Projektes „Sanierung/Erweiterung Landessportcenter“
verwendet worden ist. Andererseits wurde der verbleibende Restbetrag
von € 169.797,34 auf die per 31.12.2013 offenen Forderungen der
OSVI gegenüber ihren Gesellschaftern betreffend die Investitions- (und
Instandhaltungs-)finanzierung angerechnet.
Buchhalterische
Abwicklung der
Investitions(und Instandhaltungs-)
finanzierung /
Gesellschaftsteuer für
Investitionszuschüsse –
Empfehlung
Zum Buchungs- bzw. Verrechnungsprocedere hinsichtlich der Gesellschafterzuschüsse für die Investitions- (und Instandhaltungs-)finanzierung hielt die Kontrollabteilung fest, dass in den prüfungsgegenständlichen Geschäftsjahren 2012 und 2013 mittels dieser Zuschüsse
nicht nur aktivierte Investitionen der OSVI finanziert worden sind. Diese
Investitionszuschüsse dienten auch der Finanzierung von im jeweiligen
Investitionsplan budgetierten Instandhaltungen. Konkret wurde im Jahr
2013 ein Gesamtbetrag in Höhe von € 250.803,42 (2012:
€ 226.576,21) an Instandhaltungen im Rahmen der Investitionsfinanzierung abgewickelt.
Buchhalterisch stellen diese Instandhaltungsaufwendungen naturgemäß Sofortaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dar. Diese
Aufwendungen werden allerdings – wie beschrieben – mittels separater
Investitionszuschüsse der OSVI-Gesellschafter bedeckt, welche bei
Flüssigstellung in der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ anfänglich
passiviert werden. Am Jahresende erfolgt eine ertragswirksame Auflösung der Investitionszuschüsse im korrespondierenden betraglichen
Ausmaß der jeweiligen Instandhaltungsaufwendungen, welche im Zuge
der Investitionspläne abgewickelt worden sind. Letzten Endes belasten
die so verbuchten Aufwendungen für Instandhaltungen den Jahresfehlbetrag nicht, da diese mittels einer separaten ertragswirksamen Buchung (Auflösung Investitionszuschüsse) in der Gewinn- und Verlustrechnung sozusagen „neutralisiert“ werden.
Wenngleich die Gesellschaftsteuer mit Abgabenänderungsgesetz 2014
ab 01.01.2016 abgeschafft wird, hielt die Kontrollabteilung fest, dass
die Investitionszuschüsse zur Finanzierung der Instandhaltungen ihrer
Meinung nach (bei Änderung der Budgetierungs-, Finanzierungs- und
Buchungslogik) jedenfalls gesellschaftsteuerfrei abgewickelt werden
könnten (bzw. hätten werden können). Dies würde nach Einschätzung
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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