Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.143
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Saldierungen durchzuführen. Des Weiteren empfahl die Kontrollabteilung, die Auszahlungen der OSVI-Rechnungen über eine Post abzuwickeln, die einen Leistungsaustausch nicht explizit ausschließt.
Dieser Empfehlung werde lt. Auskunft im Anhörungsverfahren ebenfalls mit der Neuorganisation im Voranschlag 2016 entsprochen.
Inventarisierung bei der
Stadt Innsbruck –
Empfehlung
Im Konnex mit der Anschaffung von Anlagegütern durch die OSVI – im
Rahmen des Betriebsführungsvertrages – ergaben Nachforschungen
der Kontrollabteilung, dass diese Gegenstände nicht im städtischen
Inventarverzeichnis erfasst wurden und somit auch nicht in den städtischen Vermögensnachweis eingeflossen sind. Die Rechnungen sind
von der OSVI an das Amt für Sport übermittelt worden, wo eine weitere
Bearbeitung mit dem zuständigen Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung noch nicht durchgeführt wurde.
Zum Zwecke der Inventarisierung der Anlagegüter in der Skaterhalle
empfahl die Kontrollabteilung, dass das Amt für Sport in Zusammenarbeit mit dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung eine Bestandsaufnahme bzw. Inventarisierung durchführen sollte.
Das Amt für Sport teilte der Kontrollabteilung mit, dass die Inventarisierung der Anlagegüter der WUB Halle im Jahr 2015 (spätestens 2016)
erfolgen werde.
5 Bankkonten
Bestehende Bankkonten Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestanden bei der OSVI zum
zum Prüfungszeitpunkt Zeitpunkt der Prüfung zwei Bankkonten, welche bei verschiedenen
November 2014
Kreditinstituten (Bank A und Bank B) geführt worden sind.
5.1 Konto bei Bank A
Aushaftung zum Jahres- Auf diesem Konto stand per 31.12.2013 ein Guthaben in Höhe von
ende 2012 und 2013
€ 28.978,08 (Vorjahr: Kreditsaldo - € 75.776,54) zu Buche.
Kreditrahmenvereinbarung –
Rahmenprovision
Die Durchsicht der quartalsweise vom Kreditinstitut durchgeführten
Kontoabschlüsse zeigte, dass der OSVI vierteljährlich eine Rahmenprovision in Höhe von 0,50 % p.a. (vom Kreditrahmen in Höhe von
€ 150.000,00) in Rechnung gestellt wurde. Dieser Kreditrahmen war
nicht durch eine schriftliche Kreditrahmenvereinbarung dokumentiert.
Für die von der tatsächlichen Beanspruchung des (mündlich) vereinbarten Kontoüberziehungsrahmens unabhängige Rahmenprovision
wurde der OSVI von der Bank im Jahr 2013 ein Betrag in Höhe von
€ 759,81 (Vorjahr: € 759,78) angelastet.
Sollzinsen
Im prüfungsgegenständlichen Wirtschaftsjahr 2013 beinhalteten die
Quartalsabschlüsse für Sollzinsen einen Betrag in Höhe von € 913,40
(Vorjahr: € 998,47).
Aufgrund des allgemein niedrigen Zinsniveaus waren die monetären
Auswirkungen der Sollzinsverrechnung mit einem Betrag von € 913,40
im Jahr 2013 eher gering. Dennoch erwähnte die Kontrollabteilung,
dass der Sollzinssatz bzw. eine allfällige dem Sollzinssatz zugrunde
liegende Zinsbindung an einen Zinsindikator mangels einer schriftlichen Kreditvereinbarung nicht ausdrücklich (im Vorhinein) festgeschrieben war.
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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