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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.34

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- 150 -

Strukturen im Hintergrund gibt, mit denen
die Fäden gezogen werden.
Ich beruhige aber doch mein soziales Gewissen auch nicht damit, dass ich einer 75jährigen BettlerIn, die vor mir auf den Knien
liegt, 50 Cent in ihren Plastikbecher einwerfe! So kann es doch nicht sein! Diese Machenschaften im Hintergrund müssen aufgedeckt werden. Das kann die Polizei in
dem Sinn nicht machen. Das wäre nur möglich…
(GRin Duftner: Es gibt keine Organisation!)
GRin Duftner, genau das machst Du immer!
Du setzt Dich nicht einmal mit dem Gedanken auseinander, dass da im Hintergrund
etwas laufen könnte, was menschenwidrig
ist. Für Dich ist diese Vorstellung offenbar
ausgeschlossen! Glaubst Du wirklich, dass
sich die über Siebzigjährigen in Sofia oder
Bukarest am Brunnen treffen und sich ausmachen, am Abend nach Innsbruck zu fahren und dort betteln zu gehen, weil es da so
wunderschön ist?
Es ist doch vielmehr so, dass sie mit Bussen hierhergebracht und am Abend wieder
abgeholt werden, wo sie dann auch das
Geld abgeben müssen.
(GRin Duftner: Sie sind nicht organisiert!)
Also irren sich alle, wenn Du sagt, dass es
keine Organisation gibt?
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Bitte keine Zwiegespräche!
GR Mag. Abwerzger: Dass diese Strukturen existieren, ist einfach Fakt. Die Polizei
kann nur nichts dagegen machen, weil das
Ganze im Verwaltungsrecht angesiedelt ist.
Sie könnte nur dann vorgehen, so wie es in
der Bundeshauptstadt Wien der Fall war,
wenn eine BettlerIn in die Wachstube
kommt und zu Protokoll gibt, dass sie zum
Betteln gezwungen worden ist. Dann gibt es
einen Straftatbestand und die Polizei kann
etwas unternehmen.
Auf Grundlage des Verwaltungsstrafrechts
können aber keine großen Razzien und Observationen durchgeführt werden. Die Exekutive hat auch die Ressourcen nicht. Die
Innsbrucker Grünen (GRÜNE) negieren
immer, dass es Hinterleute gibt. Wir haben
einfach noch keine gefunden - das liegt
aber daran, dass die Ressourcen fehlen
und das Thema im Verwaltungsstrafrecht
GR-Sitzung 19.03.2015

angesiedelt ist. Diese Bettelstrukturen könnten meines Erachtens als Straftatbestand
gewertet werden - wenn sie organisiert oder
sogar mafiös sind und die BettlerInnen ausgenützt werden, indem sie einen Teil des
Bettellohns abgegeben müssen. Dann
könnte man entsprechend reagieren.
(StR Mag. Fritz: Das ist ja schon so!)
Nein, das gilt nicht als Menschenhandel.
Schau im § 216 Strafgesetzbuch (StGB)
nach. Das ist ja das große Problem!
Ich habe keine Freude damit, wenn eine
BettlerIn von ihren kärglichen fünf Euro
noch drei oder vier Euro abgeben muss, nur
weil jemand ihre Fahrt hierher vermittelt hat.
Mit unserem Antrag, der dieses Thema
überhaupt erst ins Rollen gebracht hat, haben wir nie ein generelles Bettelverbot gefordert. Wir wissen, dass stilles Betteln laut
Verfassungsgerichtshof (VfGH) erlaubt ist.
Mag sein, dass wirklich sehr viele Straßen
im Antrag genannt worden sind. Das war
aber als Prüfantrag gemeint, mit dem eruiert
werden sollte, ob eine zeitliche und örtliche
Beschränkung möglich wäre.
Der heutige Antrag ist ähnlich, aber weniger
umfangreich. Wir sind mit dieser Regelung
nicht ganz zufrieden, wir hätten uns eine
größere zeitliche und örtliche Ausdehnung
gewünscht. Trotzdem werden wir natürlich
zustimmen.
Eines noch zum Schluss: Wir brauchen eine
Novellierung des Tiroler Landes-Polizeigesetzes (T-LPolG). Dafür sind nicht wir zuständig. Allerdings sitzen ja die ÖVP und
die GRÜNEN in der Landesregierung, daher
erwähne ich das jetzt. Übrigens habt Ihr das
T-LPolG, das diese zeitliche und örtliche
Einschränkung des Bettelns ermöglicht,
damals im Tiroler Landtag mit beschlossen!
Liebe GRÜNE, Ihr habt diese Möglichkeit
geschaffen! Ob die Verordnung dann so
umsetzbar ist, das wird sich zeigen. Allerdings ist das Gesetz, so wie es jetzt ist,
zahnlos. Es stehen zwar großartige Worte
drin, z. B. dass das gewerbsmäßige Betteln
verboten ist, - da soll mir aber jemand sagen, wie man das überprüfen kann! Im
Grunde müsste man es schon exekutieren,
wenn jemand zwei Tage hintereinander zum
Betteln auf der Straße steht.