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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.49

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Aktion leitet. Dort geht man von Haus zu
Haus und bittet um Spenden. Das erwähne
ich, damit wir hier ein bisschen querdenken.
StR Gruber, ich habe Deine Argumente gegen den Antrag der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), in dem es um ein generelles Bettelverbot gegangen ist, noch gut im
Ohr. Du hast Dich mit den gleichen Worten
auch gegen den Prüfantrag der FPÖ über
die Erlassung eines zeitlich und räumlich
begrenzten Bettelverbotes ausgesprochen.
Deine Argumente waren sehr strikt und haben sich am Tiroler Landespolizeigesetz (TLPolG) orientiert. Ich finde, wir diskutieren
an der Sache vorbei, wenn man den
Schwarzen Peter jetzt dem Gesetz zuschiebt.
(GR Grünbacher: Danke, ich habe schon
gedacht, Du vergisst mich!)
Nein, lieber GR Grünbacher, zu Deiner
Wortmeldung komme ich noch später.
Es geht in unserer Argumentation ja darum,
dass wir überzeugt sind, die Verordnung
wird dieser Ausnahmebestimmung nicht gerecht. Es wird darin explizit gesagt, dass die
Missstände schon vorliegen müssen. Es
heißt darin nicht, dass eine Gemeinde aus
Lust und Laune ein zeitlich und räumlich
begrenztes Verbot erlassen kann! Dafür
braucht es gewisse Voraussetzungen. Wir
halten diese für nicht gegeben! Darum geht
es in erster Linie.
Gestern Abend habe ich darüber nachgedacht, warum welche Partei wie abstimmt.
Bei der Freiheitlichen Partei Österreichs
(FPÖ) bin ich sehr schnell auf einen grünen
Zweig gekommen, weil das ja immer schon
ihr Thema war und sie für Verschärfungen
in jeglicher Hinsicht immer gerne zu haben
ist.
Bei "Für Innsbruck" (FI) und Innsbrucker
Volkspartei (ÖVP) fällt mir die Begründung
schon viel schwerer. Ich kenne Euch zum
Teil durch die Regierungsarbeit, zum Teil
aus der Zeit in der Opposition. Ich weiß daher, dass Ihr Menschen nicht ausgrenzen
wollt. Eine rechte Hardliner-Politik ist nicht
Eure Art. Daher habe ich mich wirklich gewundert, warum Ihr diese Verordnung unterstützt. Ich bin zum Schluss gekommen,
dass Ihr es als Signal in einer etwas ratund hilflosen Situation gegenüber einer europäischen Entwicklung versteht. Es geht
GR-Sitzung 19.03.2015

allerdings nicht darum, Signale nach Europa
oder in die Welt auszusenden, sondern es
geht um Signale an bestimmte Gruppen. Ich
möchte nicht die Innenstadt-Wirtschaft global heranziehen, denn wir kennen auch etliche Innenstadt-Wirtschaftstreibende, die
diese Verordnung für einen Blödsinn halten.
Die Innenstadt-Wirtschaft gibt es also nicht,
genau so wenig wie es die AutofahrerInnen,
die BusfahrerInnen usw. gibt.
Was ich sagen will, ist, dass es um eine
Signalwirkung an eine bestimmte Klientel
geht, verbunden mit einer Rat- und Hilflosigkeit. Das entnehme ich der Argumentation und so interpretiere ich das. Ich finde es
allerdings ziemlich letztklassig, GR Grünbacher, wenn ein vermeintlich Verbündeter
in Sachen liberale Stadtpolitik einen Rundumschlag Richtung Innsbrucker Grüne
(GRÜNE) macht. Das passiert ja heute nicht
zum ersten Mal! Das hat sich schon auf Facebook abgezeichnet.
Ich kann es mir nur so erklären, dass es
sich dabei um gewisse RegierungsverlustPhantomschmerzen der Sozialdemokratischen Partei Tirols handelt, die Ihr Euch zu
eigen macht und hier hereintransportiert.
50 Jahre rot-schwarze Regierung auf Landesebene hat ein Gesetz zum Betteln gekannt, das folgendermaßen lautete:
"Wer an einem öffentlichen Ort oder von
Haus zu Haus von fremden Personen unter
Berufung auf wirkliche oder angebliche Bedürftigkeit zu eigennützigen Zwecken Geld
oder geldwerte Sachen für sich oder andere
erbittet, begeht eine Verwaltungsübertretung."
(GR Grünbacher: Das war aber vor dem
VfGH-Urteil!)
Die Strafe betrug ATS 3.000,--. Dieses Gesetz ist später novelliert worden. Die Peinlichkeit wird aber noch größer:
Durch die Novelle des Tiroler Landespolizeigesetzes (T-LPolG) mit den Stimmen von
ÖVP und GRÜNEN wurde verhindert, dass
das Gesetz von ÖVP und SPÖ auf Landesebene vom Verfassungsgerichtshof (VfGH)
als verfassungswidrig aufgehoben wird. Das
muss ich jetzt erwähnen, um einmal die
Tatsachen zurechtzurücken.
Es ist vermessen zu behaupten, dass die
Landesgesetzgeberin, die ein verfassungs-