Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.62
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nennen. Es wäre das Mindeste an Fairness,
ordentlich zu recherchieren.
Die Vertretung der FPÖ hat
GR Mag. Abwerzger in diesem Fall höchst
persönlich übernommen.
Mit Zustimmung von Dr. Bielowski darf ich
folgendes Schreiben an Dr. Delazer
(Rechtsvertreter von Dr. Bielowski) verlesen:
"Sehr geehrter Herr Kollege! Ich darf Ihnen
auf diesem Weg anzeigen, dass ich auch
die Interessen von Herrn Rudolf Federspiel
in gegenständlicher Angelegenheit anwaltlich vertrete.
Vorweg kann ich unser Bedauern dahingehend äußern, dass die Angaben in der
Presseaussendung vom 06.03.2015, worin
das Gehalt Ihres Mandanten mit knapp
€ 11.000,-- brutto angegeben wurde, falsch
von unseren MitarbeiterInnen recherchiert
wurden.
Diesen Umstand ersuchen wir höflichst zu
entschuldigen und versichern selbstverständlich, dass derartige Behauptungen
nicht mehr aufgestellt werden.
Auf Grund des Rechnungshofberichtes
ergibt sich bei Ihrem Mandanten ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von € 8.057,--,
was einem Gehalt von monatlich circa
€ 7.500,-- entspricht."
Das ist die Erklärung. Die Entscheidung,
inwieweit das noch zu Gericht geht, liegt bei
Dr. Bielowski. Aber ich stehe dazu, denn es
ist auch mein Auftrag, dagegen vorzugehen.
Es geht um Menschen, die schon viele Jahre aus dem politischen Geschäft ausgestiegen sind. Sie haben genauso ein Recht darauf, dass man mit diesen Dingen ordentlich
umgeht.
Da erklärt wurde, dass von MitarbeiterInnen
falsch recherchiert wurde, möchte ich bitten,
dass Presseaussendungen vor der Herausgabe nochmals quergelesen werden.
(GRin Mag.a Schwarzl: Vier-Augen-Prinzip!)
Ja, genau.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR-Sitzung 19.03.2015
GR Grünbacher: Ich habe den Bericht gelesen. Vorweg, ein Kriminalfall ist das überhaupt nicht! Manche Dinge sind aber wirklich wenig verständlich.
Für mich ist manches auch deshalb weniger
verständlich, weil ich lange Jahre Mitglied
des Aufsichtsrates der OSVI war.
Ich werde jetzt einen einzigen Punkt herausnehmen, ohne damit die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrates zu verletzen.
Ich möchte diesbezüglich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen: Ich habe damals gegen den Sponsoring-Vertrag mit
dem FC Wacker gestimmt. Übrigens auch
StR Wanker, hier neben mir. Der Grund dafür war, dass wir gesagt hatten, dass wir
nicht exklusiv nur einen Verein sponsern
können. Alle anderen NutzerInnen würden
dann verständlicherweise kommen und sagen, dass sie ebenfalls einen solchen Vertrag wollen.
In diesem Fall wurde der Aufsichtsrat mit
keinem Wort davon informiert, dass es bereits weitere Sponsoring-Verträge geben
würde. Wir sind zwar nicht falsch informiert
worden - das habe ich nie gesagt! -, aber
wir sind gar nicht informiert worden. Das hat
mich schon etwas zum Nachdenken gebracht, denn zum damaligen Zeitpunkt war laut diesem Kontrollamtsbericht - bereits
klar, dass ein anderer Verein auch gesponsert wird.
Ich hätte mir als Mitglied des Aufsichtsrates
gewünscht, dass ich darüber informiert worden wäre. Ich würde überhaupt vorschlagen
- das ist aber eine Grundsatzfrage -, klar zu
trennen, was aufsichtsrats- und was eigentümerInnenvertretungspflichtig ist. Hier verschwimmen nämlich oft die Abstimmungsverhältnisse.
Aber nochmals, das ist alles nicht in einem
Bereich von dem man sagt, das ist ungesetzlich. Es ist einfach die Klarheit nicht gegeben. Ich war darüber sehr unglücklich,
denn mir hätte damals diese Information
schon sehr geholfen. Aber leider habe ich
sie nicht bekommen und möchte meinem
Unverständnis über diese Vorgangsweise
hiermit Ausdruck verleihen.
GRin Mag.a Heis: Mit dem Bericht hat sich
wieder einmal gezeigt, dass die Kontrollabteilung gute Arbeit leistet und eine günstige
Unternehmensberatung darstellt. Für die