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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.61

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Die Schwerpunkte der Prüfung umfassten
neben einer Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen die Durchleuchtung
der Finanzierung der Olympia Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI) durch ihre GesellschafterInnen Stadt
Innsbruck und Land Tirol.
In diesem Rahmen wurden einerseits die
Zuschüsse zur Jahresfehlbetragsfinanzierung nachvollzogen und andererseits die
Zuschüsse zur Investition verifiziert. Ferner
hat die Kontrollabteilung Einschau in die
Kontogestion, bezogen auf die zum Prüfungszeitpunkt bestehenden Bankkonten
der OSVI, genommen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die
Überprüfung des Sponsoring-Aufwandes.
Dieser wurde gesellschaftsbezogen auf die
im Prüfungszeitraum bestehenden Vereinbarungen mit dem FC Wacker Innsbruck
und dem HC Tiroler Wasserkraft Innsbruck Die Haie geprüft, ebenso wie die Darstellung der in der OSVI für die beiden Projekte
"Bewerbung Eurovision Song Contest 2015"
und "Ice Art Arena Telfs" angefallenen Aufwendungen.
Darüber hinaus wurden die zum Stichtag
31.12.2013 im Rahmen der passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen
Beträge, betreffend die Themenbereiche Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG), Namensrecht kleine Eishalle sowie Österreichischer
Schiverband (ÖSV), Mietzinsvorauszahlungen für das genannte ÖSV-Bürogebäude,
geprüft. Es wurden die Fruchtgenussverträge mit der Stadt Innsbruck, dem Land Tirol
und der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA)
und die Betriebsführungsverträge der OSVI
mit der Stadt Innsbruck dargestellt und erläutert.
Schließlich wurde noch die Tarifgestaltung
untersucht und eine Analyse des Personalaufwandes durchgeführt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zwei Dinge
zur Aufklärung dessen, was auch medial
transportiert wurde: GR Hitzl hat angemerkt,
dass Dr. Bielowski der einzige GeschäftsGR-Sitzung 19.03.2015

führer in städtischen Beteiligungen wäre,
der einen unbefristeten Vertrag hat. Das ist
unrichtig.
Wir haben drei Geschäftsführer mit unbefristetem Vertrag. Das ist Ing. Dr. Danler
LL.M., MBA bei der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG), Dr. Innerebner bei
der Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD) und eben Dr. Bielowski bei der
OSVI. Mein Wunsch wäre es, dass wir das
auch bei GeschäftsführerInnen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) bzw. der
Congress und Messe Innsbruck GmbH
(CMI) so handhaben.
Es war damals nicht möglich, da wir da
mehrere GesellschafterInnen haben. Ich
halte es aber grundsätzlich für die wesentlich bessere Vorgehensweise.
Mit einem unbefristeten Vertrag - nicht auf
fünf Jahre - kann ich quasi jederzeit kündigen, wenn die Zusammenarbeit mit uns oder den MitarbeiterInnen nicht entspricht.
Das heißt, man trennte sich, wenn man
nicht zufrieden wäre.
Das ist eine bewusste Entscheidung und
nicht, wie von GR Hitzl dargestellt, ein Sonderfall bei der OSVI. Bei den Gesellschaften, die zu 100 % bei der Stadt Innsbruck
sind, haben wir einen unbefristeten Vertrag.
Bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) werde ich, wenn es um die weitere
Bestellung geht - wir werden das ja ausschreiben müssen - mich sehr dafür verwenden. Wir haben hier aber mit der TIWAG einen großen Partner. Bei der CMI ist
es ähnlich.
Aber wie gesagt, wo wir Einfluss haben,
werde ich diesen Weg jederzeit wieder wählen.
Zum anderen ist fälschlicherweise eine
Aussendung der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) durch die Medien gegeistert.
Darin wird behauptet, dass Dr. Bielowski
€ 11.000,-- monatlich verdienen würde.
Ich habe Dr. Bielowski gebeten, namens der
Gesellschaft - also ein Auftrag von mir als
Gesellschaftsvertreterin - mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen.
Ich denke, es ist nicht opportun, einfach in
Aussendungen irgendwelche Zahlen zu