Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.112
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Dazu gab der Leiter des Referates Subventionen und Liegenschaftsbewertungen
in seiner Stellungnahme die Auskunft, dass „hinsichtlich der im Bericht der Kontrollabteilung angesprochenen fehlenden … Verwendungsnachweise für die Zukunft (und soweit noch möglich auch für die Vergangenheit) entsprechende Anweisungen zur Vervollständigung der Unterlagen gegeben“ wurden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
6.4 Bericht über die stichprobenartige Einschau in Teilbereiche
Gebarung und Jahresrechnung der Sowi Garage Beteiligungs GmbH
und der SOWI – Investor – Bauträger GmbH
(Bericht vom 07.09.2017)
89
Im Jahr 2016 wurde bei der Sowi Garage Beteiligungs GmbH (kurz Beteiligungs
GmbH) und der SOWI – Investor – Bauträger GmbH (kurz Investor GmbH) eine
Prüfung seitens der Kontrollabteilung durchgeführt. Die beiden Gesellschaften sind
im Zusammenhang mit der „InnenSTADT Garage“ zu sehen. Die Kotrollabteilung
konzentrierte sich bei dieser Einschau vorrangig auf die Gebarung und Jahresrechnung 2016 sowie den Ankauf (samt Finanzierung) im Jahr 2014 und den laufenden Betrieb der Tiefgarage.
90
Die Gesellschaft SOWI – Investor – Bauträger GmbH wurde bereits am
17.06.1994 im Firmenbuch mit der laufenden Nummer FN 101942 s eingetragen.
Der für die Gründung maßgebliche Gesellschaftsvertrag wird dort mit Datum vom
15.04.1994 angegeben. Den Aufzeichnungen zufolge ist der Gesellschaftsvertrag
mehrfach geändert worden. Die letzte Änderung bzw. Neufassung des Gesellschaftsvertrages erfolgte in der außerordentlichen Generalversammlung vom
23.09.2015. Die Gesellschaft zeichnet laut Firmenbuch mit SOWI – Investor –
Bauträger GmbH und wurde in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung ausgestaltet.
Die Geschäftsanschrift ist seit 30.04.2015 mit Maria-Theresien-Straße 18, 6020
Innsbruck – wie bei der 2014 gegründeten Beteiligungs GmbH – im Firmenbuch
hinterlegt. Beide Gesellschaften hatten somit de facto ihren Sitz im Rathaus der
Stadt Innsbruck. Darüber hinaus ist auch zur Erledigung der administrativen und
operativen Geschäftsabwicklung die Infrastruktur (z.B.: EDV, Telefon, sonstige
Verwaltung) des Gesellschafters Stadt Innsbruck genutzt worden. Eine Abstimmung mit der Geschäftsführung und den entsprechenden Jahresabschlüssen zeigte, dass für die Bereitstellung dieser betriebsnotwendigen Infrastruktur keine Kosten seitens der Stadt Innsbruck an die Gesellschaften vorgeschrieben wurden.
Die Kontrollabteilung empfahl daher der Stadt Innsbruck (bzw. unter Federführung
der Beteiligungsverwaltung der MA IV), den beiden Gesellschaften (Investor
GmbH und Beteiligungs GmbH) für die Bereitstellung der operativen und administrativen Infrastruktur einen angemessenen Verwaltungskostenbeitrag vorzuschreiben. Im Anhörungsverfahren teilte die MA IV der Kontrollabteilung mit, dass eine
Vereinbarung zum Zwecke der Verrechnung eines Verwaltungskostenbeitrages
vorbereitet werde.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
59