Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.113

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Mit der diesjährigen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung eine Vereinbarung über die angesprochenen Verwaltungskosten übermittelt. Der wertgesicherte Vertrag wurde im November 2017 sowohl von den Gesellschaften als auch
von der Stadt Innsbruck (Bürgermeisterin und zwei Gemeinderatsmitglieder) unterfertigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

91

Die Investor GmbH hatte laut Gesellschaftsvertrag einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird deren Vertretungsbefugnis
im Bestellungsbeschluss bestimmt. In der tatsächlichen Ausgestaltung der Bestellung waren zwei Geschäftsführer seit 24.02.2015 im Firmenbuch eingetragen. Beide Geschäftsführer vertraten die Investor GmbH selbständig. Der Vollständigkeit
halber erwähnt die Kontrollabteilung, dass die beiden Geschäftsführer bei der Beteiligungs GmbH und der Investor GmbH ident waren.
Auf die Frage der Kontrollabteilung, inwieweit eine Kompetenzverteilung innerhalb
der Geschäftsführung (bei der Investor GmbH) vorgenommen wurde bzw. wird,
teilte ein Geschäftsführer der Kontrollabteilung mit, dass sich in der Praxis eine
Verteilung der Aufgaben ergeben habe und zwischen den Geschäftsführern laufend vollzogen werde.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, die in der Praxis gelebte Aufgabenverteilung
der Geschäftsführung auf die einzelnen Geschäftsführer zu verschriftlichen. Zur
Klarstellung erwähnte die Kontrollabteilung, dass eine solche Aufgabenverteilung
nur im Innenverhältnis Wirkung entfaltet und gegenüber Dritten unwirksam ist, da
die Vertretungsbefugnis im Sinne des § 20 Abs. 2 GmbHG weder durch einen Gesellschaftsvertrag noch durch einen Gesellschafterbeschluss im Außenverhältnis
inhaltlich abgeändert werden kann.
Die Aufgabenverteilung der Geschäftsführung konnte für die Follow up – Einschau
2017 noch nicht übermittelt werden. Eine derartige Verschriftlichung sei jedoch laut
Geschäftsführung im Jahr 2018 vorgesehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

92

Die Prüfeinschau der Kontrollabteilug zeigte des Weiteren, dass – wie schon bei
der Beteiligungs GmbH – auch für die Geschäftsführung der Investor GmbH keine
schriftlichen Dienstverträge oder Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und
den Geschäftsführern abgeschlossen wurden.
Aus Sicht der Kontrollabteilung ist grundsätzlich eine Verschriftlichung von Vereinbarungen bzw. Verträgen der Vorzug zu geben. Die Kontrollabteilung empfahl daher, die rechtlichen Verhältnisse zwischen der jeweiligen Geschäftsführung und
der Sowi Garage Beteiligungs GmbH und der SOWI – Investor – Bauträger GmbH
in schriftlicher Form festzuhalten bzw. gegebenenfalls zu adaptieren und zu ergänzen.

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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