Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.22

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- 127 -

Ich finde es prinzipiell in Ordnung, dass
man dieses Thema angeht. Gemacht ist es
allerding noch nicht. Das ist das, was
GR Grünbacher meint. Es ist die Willensbekundung eines Prozesses. Mehr ist es nicht!
Aber dass wir in diesem Hohen Haus dieser
Idee nacheifern und dass wir sie umgesetzt
haben wollen, das ist für mich auch eine
Tatsache und ein Faktum.
Deshalb sollten wir gemeinsam daran arbeiten! Der Impuls ist nun da. Es wird sicherlich auch an der Stadt Innsbruck und an anderen größeren Gemeinden, die das ähnlich
sehen, liegen, dass man das realisieren
kann.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
14.03.2018 (Seite 122) wird angenommen.
12.

V 2889/2018
Auszeichnung von MedaillengewinnerInnen der Olympischen/
Paralympischen Winterspiele PyeongChang 2018 in Südkorea

Beschluss (bei Stimmenthaltung GRÜNE,
7 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.03.2018:
Seitens der Stadt Innsbruck werden an AthletInnen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Innsbruck begründen oder für
einen in Innsbruck ansässigen Verein gemeldet und startberechtigt sind, im Falle eines Erfolges (Gold-, Silber- oder Bronzemedaille) bei Olympischen Spielen und bei
den Paralympischen Spielen Anerkennungsgeschenke - jeweils nur für den
höchsten Medaillenrang - in Form eines
Sparbuches oder in bar (für die Goldmedaille € 7.000,--, Silbermedaille € 5.000,--,
Bronzemedaille € 3.000,--) übergeben.
Der nachstehende Sportler erfüllt die oben
angegebenen Voraussetzungen:
-

Peter Penz
€ 5.000,-Silbermedaille - Doppelsitzer;
Bronzemedaille - Team/Staffel;
(Turnerschaft Innsbruck/Rodeln)

Die Bedeckung erfolgt über die
Vp. 1/061000-757900, Laufende Transferzahlungen - Zuschüsse allgemeiner Art Sonstige Subventionen.
GR-Sitzung 22.03.2018

13.

V KJ 02231/2017
Private Kinderbetreuungseinrichtungen, neues Fördermodell
ab 2019

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 14.03.2018:
Die Stadtgemeinde Innsbruck beauftragt die
Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendförderung,
mit der Umsetzung eines neuen Fördermodells unter Einbezug der genauen Öffnungszeiten für die Privaten Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem Jahr 2019.
Die Bedeckung erfolgt über die
Vp. 1/249000-757510 (neu laut GeOrg),
Transfers an private Organisationen ohne
Erwerbszweck.
StR Pechlaner: Wir haben in der vergangenen Periode die Kinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut, quantitativ wie qualitativ.
Ich darf einige Highlights im Zeitraffer nennen: der Gratiskindergarten, die Halbierung
der Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung, der Bau und die Errichtung von
Kindergärten in Kranebitten, Pradl und jetzt
der Bau des mobilen Kindergartens im
Olympischen Dorf, der im Herbst eröffnet
wird.
Wir haben Grundsatzentscheidungen für die
Aufstockung des Kindergartens in Pradl getroffen und dort, wo neue Siedlungsräume
wie das Campagnereiter-Areal entstehen,
sind natürlich auch entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen und
geplant.
Das sind also nur einige Beispiele, wie wir
in der letzten Regierungsperiode die Kinderbetreuung, vor allem in beiden Bereichen - das habe ich schon gesagt - quantitativ wie qualitativ ausgebaut haben.
Nachdem wir gestern alle ein Email bekommen haben, ist es, glaube ich notwendig, kurz zurückzublicken, wie denn die Finanzierung der privaten Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Stadt Innsbruck erfolgte.
Wir haben an die 2.000 Kinder und über
90 private Kinderbetreuungseinrichtungen,
die von uns finanziell unterstützt werden.
Ursprünglich war es so, dass jedes Kind,
das eine private Kinderbetreuungseinrichtung besuchte, einen bestimmten Betrag