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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.108

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Im Zuge der Follow up – Einschau 2018 verwies der Leiter der MA IV darauf, die
gegenständliche Empfehlung bei der Planung des Finanzbedarfs des Gestellungsbetriebes für die kommenden Jahre zu berücksichtigen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zur Finanzierung des Ankaufs der Sowi-/City-Garage gewährte die Stadt Innsbruck
als 75,10 %ige Gesellschafterin der Sowi Garage Beteiligungs GmbH mit Kreditvertrag vom 01.12.2014 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 2.520.356,00. Finanziert wurde dieses Gesellschafterdarlehen aus Geldmitteln des Gestellungsbetriebes. Die Kreditauszahlung erfolgte mit Valuta 28.11.2014.
Von der Kontrollabteilung wurde bereits im Jahr 2017 eine Prüfung des Ankaufes
der Sowi-/City-Garage vorgenommen. Im Zuge dieser Einschau nahm die Kontrollabteilung auch eine Überprüfung dieses aus Geldmitteln des Gestellungsbetriebes finanzierten Gesellschafterdarlehens vor. Im Detail wurde daher von ihr auf den
bestehenden Bericht „über die stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung und Jahresrechnung der Sowi Garage Beteiligungs GmbH und der SOWI –
Investor – Bauträger GmbH“ vom 07.09.2017, Zl. KA-04396/2017 verwiesen.
Der abgeschlossene Kreditvertrag weist eine 20-jährige Laufzeit auf. Die Tilgung hat
per 31.12.2034 endfällig zu erfolgen, wobei vertragsgemäß eine einvernehmliche
Verlängerung der Kreditlaufzeit möglich ist.
Die Kontrollabteilung erinnerte im Zusammenhang mit der vereinbarten Kreditlaufzeit daran, dass gemäß den Ergebnissen der vergangenen Simulationsstudien bzw.
der letzten Strategieanalyse des externen Controllers die im Wege der Pensionsrückdeckung veranlagten Geldmittel bis spätestens 2023/2024 zur Deckung von
Pensionszahlungen erforderlich sind. Die Finanzveranlagung wird höchstwahrscheinlich bis zu diesem Zeitpunkt aufgebraucht sein. Vor diesem Hintergrund empfahl die Kontrollabteilung, in Zusammenarbeit mit dem externen Controller ein allfälliges vorzeitiges Rückzahlungserfordernis hinsichtlich dieses Kredites im Gesamtzusammenhang zu überprüfen und – wenn zutreffend – mit der Sowi Garage Beteiligungs GmbH dahingehend zu verhandeln. Im Anhörungsverfahren wurde von der
MA IV angekündigt, in Abstimmung mit der Sowi Garage Beteiligungs GmbH mögliche Optionen zu prüfen.
Zur Follow up – Einschau 2018 erläuterte der Leiter der MA IV, dass die erforderlichen Maßnahmen seitens der Fachdienststelle geprüft worden wären und diese in
Zusammenhang mit der Finanzplanung für die kommenden Jahre einer Beschlussfassung zugeführt werden würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Der zur Verrechnung zu gelangende Zinssatz wurde indikatorgebunden anhand des
3-Monats-Euribors zuzüglich eines Aufschlages festgelegt. Die Bezahlung der Zinsen hat vereinbarungsgemäß jeweils am Ende eines Kalenderquartals im Nachhinein zu erfolgen.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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