Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.109
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Bereits in ihrem Bericht „über die stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der
Gebarung und Jahresrechnung der Sowi Garage Beteiligungs GmbH und der
SOWI – Investor – Bauträger GmbH“ vom 07.09.2017 merkte die Kontrollabteilung
an, dass die seit der Kreditzuzählung bis zum 31.12.2016 angefallenen Zinsen nicht
wie vertraglich vorgesehen, vierteljährlich im Nachhinein zur Zahlung gelangten.
Eine Begleichung der Zinsen von der Sowi Garage Beteiligungs GmbH für den Zeitraum bis zum 31.12.2016 erfolgte erst Ende Jänner 2017. Vom Gestellungsbetrieb
wurde dieser gesamte Zinsbetrag auf seinem Girokonto am 27.01.2017 vereinnahmt.
Auch die Zinsen betreffend das Jahr 2017 wurden von der Kreditnehmerin entgegen
der bestehenden vertraglichen Vereinbarung Anfang Jänner 2018 bezahlt. Vom
GESB ist dieser gesamte Zinsbetrag am 08.01.2018 auf seinem Girokonto vereinnahmt worden.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, entweder auf eine vertragskonforme
(vierteljährliche) Begleichung der Zinsabschlüsse zu drängen oder – wenn dies beiderseits gewünscht ist – die Regelung des Kreditvertrages diesbezüglich anzupassen (jährliche Bezahlung der Zinsen). Von der MA IV wurde angekündigt, zusammen mit der Sowi Garage Beteiligungs GmbH eine diesbezügliche Lösung zu suchen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2018 verwies der Leiter der MA IV darauf, dass
die angeregte Vorgehensweise mit der Sowi Garage Beteiligungs GmbH in dieser
Form abgestimmt worden wäre. Eine ergänzende Rücksprache mit dem für die Direktdarlehen des GESB zuständigen Leiter des Referates Subventionen und Liegenschaftsbewertungen der MA IV (zugleich einer der beiden Geschäftsführer der
Sowi Garage Beteiligungs GmbH) ergab, dass die Gesellschaft die Zinszahlungen
künftig vierteljährlich überweisen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Berechnung der zur Abrechnung gelangten Zinsen konnte von der Kontrollabteilung nachvollzogen werden. Auffallend war dabei, dass ab dem Jahr 2017 ein
Nominalzinssatz von 0,55 % p.a. zur Anwendung gelangt(e). Dieser Wert entspricht
dem im Kreditvertrag vereinbarten Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor als Zinsindikator. Für die Zeit davor wurde der Zinssatz in der Weise festgelegt, dass der zu
den vierteljährlichen Zinsanpassungszeitpunkten jeweils bestehende negative
3-Monats-Euribor-Wert im Zuge der Festlegung des Kreditzinssatzes weitergegeben worden ist. Durch diese Vorgehensweise ergab sich seit dem Zinsabschluss
per 30.09.2015 (bis zum 31.12.2016) ein Nominalzinssatz, welcher unterhalb des
im Kreditvertrag vereinbarten Aufschlages von 0,55 % liegt.
Diese Änderung geht auf eine Anregung der Kontrollabteilung zur vollständigen Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes zurück. Dies insofern, als zum damaligen
Prüfungszeitpunkt der variabel verzinste Bankkredit der SOWI – Investor – Bauträger GmbH (einer Tochtergesellschaft der Sowi Garage Beteiligungs GmbH) ebenfalls nach dieser Logik verzinst wurde. Die Vorgehensweise der Nichtweitergabe
des negativen Euribors bzw. der damit verbundenen Praktizierung einer Zinssatzuntergrenze von 0,0 % betreffend den 3-Monats-Euribor als Zinsindikator wurde zwischen der kreditgewährenden Bank und der SOWI – Investor – Bauträger GmbH
mittlerweile (in inhaltlichem Zusammenhang mit einer Reduktion der städtischen
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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