Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.110

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Kreditbürgschaften als Ausfluss einer Empfehlung der Kontrollabteilung) auch als
Ergänzung zum bestehenden Kreditvertrag schriftlich vereinbart.
Die Kontrollabteilung macht auch betreffend den zwischen der Stadt Innsbruck und
der Sowi Garage Beteiligungs GmbH am 01.12.2014 abgeschlossenen Kreditvertrag darauf aufmerksam, dass in Punkt 8 des Vertrages für Änderungen und Ergänzungen ein Schriftformerfordernis vereinbart worden ist.
Mit Blick auf das Anwenden einer Zinsuntergrenze bezüglich des Zinsindikators von
0,0 % (im Sinne der Einhaltung des Fremdvergleiches) empfahl die Kontrollabteilung, eine Verschriftlichung dieser Vorgehensweise im Wege eines Zusatzes zum
bestehenden Kreditvertrag anzudenken. Im damaligen Anhörungsverfahren sagte
die zuständige Fachdienststelle zu, eine diesbezügliche Ergänzung entscheidungsreif vorzubereiten.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2018 verwies der Leiter der MA IV darauf, dass
die angeregte Vorgehensweise mit der Sowi Garage Beteiligungs GmbH in dieser
Form abgestimmt worden wäre. Eine ergänzende Rücksprache mit dem für die Direktdarlehen des GESB zuständigen Leiter des Referates Subventionen und Liegenschaftsbewertungen der MA IV (zugleich einer der beiden Geschäftsführer der
Sowi Garage Beteiligungs GmbH) ergab, dass die dahingehende Vorbereitung eines Vertragszusatzes vorgesehen sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zu dem für die seinerzeitige Prüfung maßgeblichen Stichtag 31.12.2017 bestanden
aus Mitteln des Gestellungsbetriebes an die Stadt Innsbruck gewährte Direktkredite
in einem Gesamtausmaß von € 29,5 Mio. (verteilt auf 8 Auszahlungstranchen).
Da im Falle dieser Direktkredite aus zivilrechtlicher Sicht keine Kreditverträge abgeschlossen werden konnten, wurden die für die jeweiligen Auszahlungstranchen
maßgeblichen Verrechnungsdetails im Rahmen von Aktenvermerken (betitelt mit
„Konditionenblatt“), welche von dem für die Veranlagungen des Gestellungsbetriebes zuständigen Mitarbeiter der MA IV unterfertigt worden sind, festgehalten.
Betreffend diese Aktenvermerke wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass im Betreff Bezug auf den „Gemeinderatsbeschluss vom 20.04.2017“ genommen wird. Einleitend wird in den Aktenvermerken ausgeführt, dass mit diesem
Gemeinderatsbeschluss die Möglichkeit eröffnet worden sei, finanzielle Mittel des
Gestellungsbetriebes für die Zwischenfinanzierung des Projektes Patscherkofelbahn zu verwenden.
Dazu bemerkte die Kontrollabteilung, dass in dieser Sitzung vom Gemeinderat keine
derartigen Beschlüsse gefasst worden sind. Das Finanzierungskonzept wurde erst
später – in der GR-Sitzung am 13.07.2017 – freigegeben. Aus Sicht der Kontrollabteilung musste sich die in den Aktenvermerken festgehaltene Formulierung wenn
dann auf den (Grundsatz-)Beschluss des Gemeinderates vom 14.07.2016 beziehen
(Änderung der bisherigen Beschlusslage insofern, als die Direktkredite für andere
Projektzwischenfinanzierungen zur Verfügung stehen). Dies allenfalls in Verbindung
mit dem GR-Beschluss vom 13.07.2017 (Freigabe Finanzierungskonzept).

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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