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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.112

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Anhörungsverfahren darauf hingewiesen, dass durch die Sperre der Voranschlagspost der Verzug unvermeidlich ist/war. Für die Zukunft wurden Verbesserungen ins
Auge gefasst.
Dahingehende Recherchen der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up – Einschau
2018 zeigten, dass mit GR-Beschluss vom 11.10.2018 ein Nachtragskredit zur Bezahlung der Zinsen für die Direktkredite beschlossen worden ist. Die Zahlung des
Zinsbetrages für das Jahr 2018 an den GESB erfolgte letztlich am 11.12.2018. Ergänzend berichtete der Leiter der MA IV zur Follow up – Einschau 2018, dass im
Voranschlag des Jahres 2019 die maßgebliche Voranschlagspost nicht mehr zur
Gänze, sondern nur noch ein Teilbetrag im Rahmen der allgemeinen Haushaltssperre von 5 % gesperrt wäre.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

7 Unternehmungen und sonstige Rechtsträger
7.1 Bericht über die Prüfung des Fahrradverleihsystems
„Stadtrad Innsbruck“
(Bericht vom 19.03.2018)

121

Für die Kontrollabteilung war im Zuge der Prüfung auffällig, dass in Abhängigkeit
zum Zeitpunkt der Vereinbarungen und der jeweiligen Standorteigentümer bzw. Benutzungsberechtigten entweder die IVB oder nextbike als Vertragspartner auftraten.
So wurden die ersten frühen Gestattungsverträge mit den Einkaufszentren DEZ und
West auf Seiten des Fahrradverleihbetreibers nur von nextbike unterzeichnet.
Für die Verleihstation „Sillpark“ lag den Unterlagen der IVB zum Prüfungszeitpunkt
keine gültige Gestattungsvereinbarung bei. Auf Basis der vorhandenen Dokumente
und u.a. Vertragsvorlagen konnte die Kontrollabteilung jedoch ableiten, dass auch
im Rahmen dieser Vereinbarung ausschließlich die nextbike aufgetreten sein dürfte.
Vom zuständigen Mitarbeiter der IVB wurde in diesem Zusammenhang die Absicht
geäußert, aufgrund einer vollzogenen Standortänderung der Verleihstation am Areal
des Sillparks sowie des probemäßigen Einsatzes eines sogenannten „Lastenrades“
eine neue Vereinbarung mit der Grundstückseignerin anzustreben.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die IVB mit, dass die im Jahr 2014 abgeschlossene Gestattungsvereinbarung nunmehr in ihren Räumlichkeiten aufliege.

122

Ebenso keine schriftliche Gestattungsvereinbarung bestand für den Standort „Bachlechnerstraße / MED-EL“. Laut Auskunft der IVB handelte es sich hierbei lediglich
um einen temporären Aufstellungsort, bis die Verlegung der in unmittelbarer Nähe
situierten Busbucht in Richtung Westen vollzogen und in weiterer Folge die Verleihstation auf öffentliches Gut verlagert werde.

Die Kontrollabteilung empfahl, mit den Grundstückseigentümern der Standorte
„Sillpark“ und „Bachlechnerstraße / MED-EL“ in Gespräche zu treten, um eine
schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der Grundflächen zu treffen und in weiterer Folge Rechtssicherheit zu schaffen. Dies hinsichtlich des Umstandes, dass
einerseits nicht absehbar war, wann eine vermeintliche Verlegung des Standortes
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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

99