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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.116

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127

Bei der Verifizierung der Berechnungen hinsichtlich der Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube per 31.12.2016 von IIG KG-eigenen Bediensteten fielen der Kontrollabteilung bei drei Bediensteten Inkonsistenzen auf. Dies insofern, als – wohl
verursacht durch Formelfehler – für das Resturlaubsguthaben dieser drei Bediensteten keine Rückstellung gebildet worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, die von ihr aufgezeigten Berechnungsdifferenzen abzuklären und diesen Aspekt bei der Urlaubsrückstellungsberechnung für
künftige Jahresabschlüsse gegebenenfalls zu berücksichtigen. Die IIG KG informierte in der dazu abgegebenen Stellungnahme darüber, dass die von der Kontrollabteilung aufgezeigten Berechnungsdifferenzen durch die berechnende Stelle
bei der IKB AG richtig gestellt worden wären. Die korrekte Urlaubsrückstellungsberechnung sei im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2017 eingearbeitet worden.
Im Zuge der nunmehrigen Follow up – Einschau 2018 wurde durch Vorlage der Detailberechnung der Urlaubsrückstellung per 31.12.2017 auch der Nachweis über die
Umsetzung der angeregten Korrekturen erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

128

Bei der Berechnung der Rückstellung für Zeitausgleich war für die Kontrollabteilung
auffallend, dass dabei lediglich die Zeitsalden des so genannten „ZA-Kontos“ Berücksichtigung fanden. Die im Rahmen der Gleitzeitsalden bestehenden Zeitguthaben der IIG KG-Bediensteten per Jahresende 2016 wurden nicht zurückgestellt. Von
der Kontrollabteilung wurde unter Angabe von Begründungen der Standpunkt vertreten, dass derartige Gleitzeitguthaben ebenfalls im Rahmen einer Rückstellung zu
berücksichtigen sind.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, in Zusammenarbeit mit ihrem Wirtschaftsprüfer die Notwendigkeit der Erfassung von Gleitzeitstunden innerhalb der Rückstellung für Zeitguthaben zu überprüfen. Gegebenenfalls wäre die Berechnung der
Rückstellung für die Zukunft in diesem Punkt anzupassen. Im Anhörungsverfahren
gab die IIG KG an, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen worden
wäre. Dies insofern, als die Gleitzeitstunden im Rahmen der Rückstellung für Zeitguthaben korrekterweise berücksichtigt werden und eine Adaption dieser Rückstellung im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2017 vorgenommen worden sei.
Im Zuge der nunmehrigen Follow up – Einschau 2018 wurde durch Vorlage der Detailberechnung der Rückstellung für Gleitzeitguthaben per 31.12.2017 auch der
Nachweis über die Umsetzung der Empfehlung erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

129

Bei der Überprüfung der Berechnungen zur Jubiläumsgeldrückstellung des Jahres
2016 sind der Kontrollabteilung einige Punkte aufgefallen, die ihrer Einschätzung
nach einer Überprüfung und gegebenenfalls einer Korrektur bedurften.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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