Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.121
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An das Amt für Personalwesen wurde die Empfehlung gerichtet zu überprüfen, ob
eine Anpassung der Dienstwohnungsvergütung (zumindest Valorisierung der
Grundvergütung der Dienstwohnungsvergütung und Verrechnung der tatsächlich
angefallenen Betriebs- und Heizkosten) vor dem Hintergrund der vorgefundenen
vertraglichen Zusagen der IIG KG gegenüber dem Schulwart vorgenommen werden
kann. Im damaligen Anhörungsverfahren wurde vom Amt für Personalwesen eine
derartige Überprüfung zugesagt.
Zur Follow up – Einschau 2018 informierte das Amt für Personalwesen darüber,
dass eine Neuberechnung der Dienstwohnungsvergütung nicht durchgeführt wurde,
da keine gesetzliche Grundlage dafür vorliege, im Nachhinein eine entsprechende
Korrektur vorzunehmen. Außerdem wurden vom Amt für Personalwesen – wie auch
von der Kontrollabteilung in ihren Berichtsformulierungen gewürdigt – die (vertraglichen) Zusagen an den Schulwart aus dem Jahr 2008 ins Treffen geführt. Abschließend verwies der Leiter des Amtes für Personal darauf, dass der Schulwart demnächst in Pension gehe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Von der Kontrollabteilung wurde abschließend allgemein darauf hingewiesen, dass
die Jahresabrechnung des Überschussvorab zwischen der IIG KG und der MA IV –
Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft abgewickelt wurde. Dies wohl aus dem
Grund, da (im prüfungsrelevanten Jahr 2016) im Zusammenhang mit der Geldmittelvereinnahmung über die maßgebliche Voranschlagspost 2/914000+822100 - Beteiligungen - Gewinnvorabzahlung IIG der Abteilungsleiter der MA IV anordnungsbefugt war.
Daher war es für die Kontrollabteilung durchaus verständlich, dass das Referat Besoldung des Amtes für Personalwesen der MA I gemäß Auskunft der Referatsleiterin
zum damaligen Zeitpunkt der Einschau über keine weiteren maßgeblichen Informationen im Hinblick auf die aufgezeigten vier Dienstwohnungsfälle bzw. deren Verrechnungsvorgänge hatte. Nach Meinung der Kontrollabteilung war eine (laufende)
Abstimmung zwischen dem Referat Besoldung und der IIG KG im Zusammenhang
mit der beschriebenen Dienstwohnungsverrechnung allerdings erforderlich. Dies insofern, als für die Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung (Stadt Innsbruck) sowie die Vorschreibung (IIG KG) notwendige Informationen (bspw. Valorisierung der Dienstwohnungsvergütungen, Jahresabrechnung der angefallenen Betriebs- und Heizkosten)
ausgetauscht und koordiniert werden müssen.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung der IIG KG, eine künftige Einbindung der MA I – Amt für Personalwesen – Referat Besoldung bei der aufgezeigten
Verrechnung von Dienstwohnungsvergütungen im Zuge der Abwicklung des Überschussvorab sicherzustellen.
Darüber hinaus wurde von der Kontrollabteilung empfohlen zu prüfen, die Verrechnung der beschriebenen Dienstwohnungsvergütungen zwischen IIG KG und Stadt
Innsbruck (bzw. dem zuständigen Referat Besoldung) separat – also außerhalb der
Abrechnung des Überschussvorab – zu bewerkstelligen und dadurch zu entflechten.
Dies deshalb, zumal die Abrechnung des Überschussvorab und die Dienstwohnungsverrechnungen inhaltlich in keiner Verbindung zueinander stehen. Auch wäre
dadurch eine transparentere Abwicklung insofern erreichbar, als (Miet-)Zahlungen
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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