Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.122
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der Stadt Innsbruck für Dienstwohnungen über eigene dafür vorgesehene Ausgabenposten geleistet werden und nicht – wie das zum damaligen Prüfungszeitpunkt
der Fall war – als Reduktion der Einnahmen aus dem Überschussvorab abgerechnet
und verbucht werden.
Die Geschäftsführung der IIG KG gab in ihrer Stellungnahme an, dass mit E-Mail
vom 23.05.2018 der städtischen Finanzabteilung mitgeteilt worden sei, dass aus
Sicht der IIG KG kein Problem bestehe, ab 01.01.2018 die bisherige Verrechnung
über den Überschuss-Vorab einzustellen und die Zahlungen über eine eigens dafür
vorgesehene Ausgabenpost abzuwickeln. Auch das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV gab in seiner dahingehenden Stellungnahme an, die Anregung
der Kontrollabteilung aufzugreifen und in Abstimmung mit den betroffenen Dienststellen zeitnah umzusetzen.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2018 informierte der Vorstand des
Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft und die IIG KG darüber, dass ab
01.01.2018 die Verrechnung der Dienstwohnungen nicht mehr über den Überschussvorab erfolgt, sondern separate Vorschreibungen direkt an die MA IV übermittelt werden. Die Verbuchung erfolgt auf der Vp. 1/846000-700000 – Wohn- und
Geschäftsgebäude – Mietzinse, welche unter seiner Anordnungsberechtigung steht.
Die von der Kontrollabteilung angeregte Einbindung des Amtes für Personalwesen
(Referat Besoldung) ist insofern umgesetzt worden, als die IIG KG seit Beginn des
Jahres 2018 die maßgeblichen Mietzinsvorschreibungen sowie Nebenkostenabrechnungen (Betriebs- und Heizkosten) auch dem städtischen Referat Besoldung
zur Kenntnis bringt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Rahmen ihrer stichprobenartigen Einschau stellte die Kontrollabteilung u.a. fest,
dass in Bezug auf die Vermietung und Verpachtung der Volksschule, des Kindergartens, des Schülerhortes sowie der Turnhalle in der Siebererstraße 7 - 9 ein
Mietertrag für das Jahr 2016 von insgesamt rd. € 67.469,48 ausgewertet worden ist.
Recherchen dazu haben ergeben, dass die Stadt Innsbruck für die eben genannten
Gebäude bzw. Gebäudeteile im Jahr 2017 weder einen monatlichen AfA-Mietzins
noch monatliche Betriebs- und Heizkostenakontozahlungen geleistet hat.
Den Hort betreffend konstatierte die Kontrollabteilung, dass der Mietzins sowie die
Nachzahlungsverpflichtung aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2016
(erst) während der Prüfung über das Verrechnungskonto 2017 der IIG KG einer Abrechnung zugeführt worden sind. Allerdings wies der entsprechende Kontoauszug
zum Prüfungszeitpunkt Anfang März 2018 (von neuem) eine offene Mietforderung
aus und setzte sich diese aus den AfA-Mietzins-, Betriebs- und Heizkostenvorschreibungen für die Monate Dezember 2017, Jänner, Februar und März 2018 zusammen.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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