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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.123

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Im Zusammenhang mit der Vermietung der Turnhalle war auffällig, dass auch in
diesem Fall (erst) während der Prüfung der Kontrollabteilung ein zum Stichtag
11.12.2017 offener Betrag über das einschlägige Verrechnungskonto in Rechnung
gestellt worden ist. Wie beim Hort wurde auch bei der Vermietung der Turnhalle auf
dem betreffenden Kontoauszug zum Prüfungszeitpunkt Anfang März 2018 (erneut)
ein Mietrückstand belegt, welcher aus den von der Stadt Innsbruck nicht bezahlten
Mietzinsvorschreibungen der Monate Dezember 2017 sowie Jänner bis März 2018
resultierte. Der Vollständigkeit halber hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass dem
betreffenden BN für den von ihm angemieteten Gebäudeteil (bisher) keine Betriebsund Heizkosten vorgeschrieben worden sind.
Aufgrund der getroffenen Feststellungen hat die Kontrollabteilung empfohlen, sich
mit der hierfür zuständigen Dienststelle der Stadt Innsbruck in Verbindung zu setzen
und die Stadt Innsbruck zu einer monatlichen Bezahlung des Mietzinses für den Hort
und die Turnhalle Siebererstraße 7 - 9 von brutto € 1.650,41 bzw. € 3.054,26 anzuweisen.
Dazu gab die IIG KG im Rahmen des Anhörungsverfahrens bekannt, dass nun die
Umstellung auf monatliche Zahlungen für den Hort und die Turnhalle Siebererstraße
7 - 9 in Absprache mit der Finanzabteilung der Stadtgemeinde Innsbruck erfolgt sei
und die entsprechenden Dokumente an die Finanzabteilung übermittelt wurden.
Im Laufe des Jahres 2018 sind der Kontrollabteilung vom Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling sämtliche Nachweise übermittelt worden, aus welchen
eine monatliche Vorschreibung der in Rede stehenden AfA-Mietzinse hervorgeht.
Auch wurden auf Nachfrage der Kontrollabteilung hin unterjährige Betriebs- und
Heizkostenakontozahlungen sowie die Nachzahlungen der Mietzinse für das Jahr
2017 belegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Den Ausführungen der IIG KG nach werden jährlich die Einnahmen (Hauptmietzinse, Sonstige Einnahmen, Versicherungserlöse und Transferzahlungen) den Ausgaben (lfd. Instandhaltung, Großinstandsetzungen, aktivierte Großinstandsetzungen, Tilgungen, Zinsen etc.) gegenüber- und infolgedessen die Mittelverwendung
dargestellt. Die diesbezüglichen Informationen werden verschriftlicht und im sogenannten „Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte“ ausgewiesen.
Ergibt sich durch den Abzug der Einnahmen von den Ausgaben ein Guthaben bzw.
ein Überschuss für die Stadt Innsbruck, so wird dieses(r) für die Instandhaltung und
für von der IIG KG budgetierte Großinstandsetzungen im Zusammenhang mit Gebäuden des öffentlichen Bereiches sowie mit wirtschaftlichem Abgang verwendet.
Ein sich allfällig ergebender Fehlbetrag wird mit Überschüssen aus den Folgejahren
ausgeglichen.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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