Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.18
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Lt. erhaltener Auskunft ist bereits im Jahr 2013 ein diesbezüglicher Vertragsentwurf
erarbeitet, jedoch in den darauffolgenden Jahren immer wieder adaptiert worden.
Der letztgültige Vertragsentwurf ist der Landesstraßenverwaltung am 13.10.2015
zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden. Zur Entwicklung der Angelegenheit im
Rahmen der Follow up – Einschau 2016 befragt, erhielt die Kontrollabteilung die
Auskunft, dass der in Rede stehende Vertragsentwurf derzeit beim Land Tirol zur
finalen Bearbeitung aufliegt.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2017 teilte der Leiter des Amtes für Straßenbetrieb mit, dass die Vereinbarung im Herbst 2017 auf Verwaltungsebene ausverhandelt worden sei und diese Ende Jänner/Anfang Februar von der MA III/Planung,
Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung dem StS zur Beschlussfassung
vorgelegt werde.
Die diesbezügliche Nachfrage im Zuge der Follow up – Einschau 2018 hat ergeben,
dass der MA III/Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung am
07.02.2019 vom Amt der Tiroler Landesregierung ein Vertragsentwurf „betreffend
die betriebliche und bauliche Erhaltung von Landesstraßen in der Landeshauptstadt
Innsbruck“ in der nunmehr finalen Fassung übermittelt worden ist. Diese werde innerhalb der nächsten Tage dem StS zur Beschlussfassung übermittelt werden.
Im Jahr 2018 seien vom Amt der Tiroler Landesregierung noch Präzisierungen hinsichtlich der Instandhaltung von Kunstbauten an Landesstraßen vorgenommen worden, sodass ein früherer Abschluss nicht möglich war. Laut erhaltener Stellungnahme soll der Vertrag hinsichtlich des finanziellen Leistungsersatzes (zumindest)
rückwirkend ab 01.01.2019 Gültigkeit haben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Prüfung Teilbereiche Amt für Berufsfeuerwehr
(Bericht vom 05.02.2014)
12
Bezüglich der Kostenvorschreibung für die Brandsicherheitswachen wurde festgestellt, dass die den Veranstaltern verrechneten Tarife nicht den tatsächlichen Aufwand der Stadtgemeinde decken. Um dies zu erreichen, müssten zumindest auch
die Dienstgeberanteile (bei Vertragsbediensteten rd. 26 %) berücksichtigt werden.
Im Sinne der Kostenwahrheit hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Verrechnungsmodalitäten entsprechend zu adaptieren und Überlegungen anzustellen, inwieweit den Veranstaltern über den tatsächlichen Nebengebührenaufwand hinaus
ein prozentueller Zuschlag als Abgeltung für den Verwaltungsaufwand berechnet
werden sollte.
In der Stellungnahme kündigte die (Berufsfeuerwehr Innsbruck) BFI an, dass es
diesbezüglich Änderungen in den Vereinbarungen – sowohl mit der Bau- und
Feuerpolizei als auch dem Amt für Personalwesen – mit dem Ziel geben werde,
kostendeckende Einnahmen für den Stadtmagistrat zu tätigen. Für die Brandsicherheitswachdienste sollte dem entsprechend auch der Dienstgeberanteil bzw. ein Zuschlag für den Verwaltungsaufwand verrechnet werden, wobei die Höhe vom Amt
für Personalwesen festzusetzen sein werde.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
5