Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.22
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Bericht des Landes Tirol für das Jahr 2013 zur Verfügung gestellt. Aus diesem Bericht ging hervor, dass das Land Tirol offensichtlich seit dem Jahr 2008 statistische
Erfassungen und Auswertungen der Tätigkeit der Bezirkshauptmannschaften im gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren durchführt und vornimmt. In diesem
Statistikbericht des Landes wurden unter anderem Themen wie Verfahrensdauer
(samt allfälligen Verzögerungsgründen), behördliche Überwachungstätigkeiten, Berufungsverfahren sowie allfällige Beschleunigungspotenziale analysiert. Das Referat Gewerbe und Betriebsanlagen nahm an der vom Land Tirol angebotenen statistischen Erfassung und Auswertung nur im Jahr 2013 teil.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass die Stadt Innsbruck als eine der neun in Tirol
für gewerbliche Betriebsanlagenverfahren zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
an dieser Verfahrensstatistik des Landes gemäß Auskunft des damaligen Referatsleiters seit der vergangenen Statistik für das Jahr 2013 nicht mehr teilnahm. Eine
Begründung dafür gab es nach Rücksprache der Kontrollabteilung mit dem damals
zuständigen Leiter des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen nicht. Aus Sicht
der Kontrollabteilung war eine Teilnahme der Stadt Innsbruck an der Landesstatistik
aus mehreren im Bericht dargelegten Gründen überlegenswert.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, die (erneute) Teilnahme an der Landesstatistik zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Für den Fall, dass die Beteiligung an der Landesstatistik von der Dienststelle begründbar nicht gewünscht
wird, sollten nach Einschätzung der Kontrollabteilung Überlegungen in Richtung einer alternativen statistischen Erfassung und Auswertung (mit allfälligen Vergleichsmöglichkeiten zu anderen Statutarstädten oder vergleichbaren Bezirkshauptmannschaften) angestellt werden.
Im Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle die Überlegungen der Kontrollabteilung im Hinblick auf eine erneute Teilnahme an der Landesstatistik für Betriebsanlagenverfahren. Es wurde vom betroffenen Referat jedoch empfohlen, mit einer etwaigen Entscheidung hierüber seinerzeit noch zuzuwarten, da nach dem damaligen
Wissensstand der Behörde die Einführung einer einheitlichen bundesweiten Betriebsanlagenstatistik angedacht war.
Im Rahmen der vergangenen beiden Follow up – Einschauen (der Jahre 2015 und
2016) wurde von der betroffenen Dienststelle auf die Entwicklung bzw. Einführung
eines bundesweiten Statistikprogramms ab dem Jahr 2017 verwiesen.
Im letzten Jahr berichtete der mittlerweile zuständige Leiter des Referates Gewerbe
und Betriebsanlagen, dass mit 16.03.2017 ein Erlass des Bundesministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Durchführung eines bundeseinheitlichen Monitoring betreffend die Verfahren zur Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen (bzw. diesbezüglicher Änderungen) ergangen ist. Dabei ist festgelegt worden, dass die darin angeführten Informationen vom österreichischen Städtebund
und von allen Städten mit eigenem Statut gesammelt und sodann übermittelt werden. Die erste Meldung von Daten (für das Jahr 2017) an den österreichischen Städtebund wurde vom Referatsleiter für das zweite Quartal 2018 avisiert.
Im Zuge der erneuten Rückfrage wurde der Kontrollabteilung vom Referatsleiter die
dahingehende Statistikmeldung für das Jahr 2017 (E-Mail vom 30.04.2018) bereitgestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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