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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.23

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Prüfung Teilbereiche Amt für Grünanlagen
(Bericht vom 08.10.2015)

22

Im Bereich der Einnahmen waren die Leistungserlöse die finanziell umfangreichste
Position des Unterabschnittes 815000 Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze.
Die Vorschreibungen an die IIG KG betrafen im Jahr 2014 rd. 80 % des finanziellen
Volumens der Post 810000 Leistungserlöse für die Verrechnung gegenüber Dritter.
Der Kontrollabteilung lag bezüglich des Leistungsaustausches ein Vereinbarungsentwurf zwischen der IIG KG und der Stadt Innsbruck aus dem Jahr 2005 vor. Seit
dem Jahr 2005 des angesprochenen Vertragsentwurfes wurde der Auftragsumfang
mehrmals verändert. Der Vertrag wurde jedoch seitens der Stadt Innsbruck – lt. den
übermittelten Unterlagen – nicht unterfertigt. Die Kontrollabteilung empfahl, eine
schriftliche Vereinbarung bezüglich der Betreuung von Grünanlagen mit der IIG KG
abzuschließen und zukünftige Änderungen des Vertragsumfanges mittels Vertragszusätzen zu regeln.
Im Anhörungsverfahren gab das Amt für Grünanalgen an, dass aufbauend auf den
Entwurf aus dem Jahr 2005 eine schriftliche Vereinbarung angestrebt wird.
Bei der Abfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 hinsichtlich des Standes
der angestrebten Umsetzung wurde seitens des genannten Amtes kommuniziert,
dass ein Vertragsentwurf vorlag, der mit der IIG KG abgestimmt und den zuständigen Gremien zur Unterzeichnung vorgelegt werden sollte, wobei das Amt für Grünanlagen die Umsetzung im Laufe des Jahres 2017 als Ziel angegeben hatte.
Die Umsetzung der Empfehlung konnte während der Follow up – Einschau 2017
nicht bestätigt werden. Der Vertrag sei jedoch bei der IIG KG in der Endprüfung und
werde noch im Jahr 2018 dem Stadtsenat zur Unterfertigung vorgelegt.
Der unterfertigte Vertrag über die Pflege von Grünanlagen vom 09.05.2018 ist der
Kontrollabteilung zwischenzeitlich übermittelt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung Teilbereiche Referat Schulverwaltung
(Bericht vom 04.11.2015)

23

Vorbemerkend erwähnt die Kontrollabteilung, dass seit der im Jahr 2015 durchgeführten Prüfung (aufgaben-)organisatorische Änderungen in der Dienststelle durchgeführt worden sind. Dies insofern, dass mit Wirkung 01.01.2016 das seinerzeit bestehende Referat Frauen, Familien und Seniorinnen des Amtes für Familie, Bildung
und Gesellschaft dem nunmehrigen Amt für Kinder, Jugend und Generationen zugeordnet worden ist. Gleichzeitig wurde die Bezeichnung des vormaligen Amtes für
Familie, Bildung und Gesellschaft auf Amt für „Schule und Bildung“ mit den beiden
Referaten „Schulverwaltung“ und „Nachmittagsbetreuung“ geändert.

24

So wie sich die Situation im Rahmen der bereitgestellten historischen Prüfungsunterlagen für die Kontrollabteilung präsentierte, gingen die von der Stadt Innsbruck
an beitragspflichtige Gebietskörperschaften gemäß § 78 Abs. 3 des Tiroler Schulor-

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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