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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.25

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Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 stellte die Kontrollabteilung fest, dass
das Amt für Kinder-, Jugend- und Generationen der MA V dem Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen der MA IV mit Schreiben vom 23.08.2016 die
Höhe der Kindergarten- und Horttarife für die Jahre 2017 und 2018 (Doppelbudget)
übermittelt hat. Entgegen der vom letztgenannten Referat im Zuge der Prüfung verkündeten Vorlage der Tarife (Elternbeiträge) an den GR wurden diese dem StS am
09.11.2016 vorgelegt und von dessen Mitgliedern einstimmig beschlossen. Eine (erneute) Vorlage der Kindergarten- und Horttarife an den GR war erst wieder für das
Wirtschaftsjahr 2019 möglich.
Dazu haben Recherchen ergeben, dass (erneut) der StS am 12.12.2018 die Höhe
der in Rede stehenden Elternbeiträge festgesetzt hat. Die diesbezügliche Anfrage
der Kontrollabteilung beim Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft hat ergeben,
dass sich diese Angelegenheit zum Prüfungszeitpunkt noch in Abklärung befindet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Gemäß der mit 01.05.2015 in Kraft getretenen Richtlinie betreffend die Förderung
von Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität in Kinderbetreuungsinstitutionen fördert das Land Tirol u.a. die Anschaffung und Renovierung von Möbeln,
Gartengeräten, Fallschutzmatten, Langbänken, Sprossenwand, Teppichstücken
u.a.m. Als Bemessungsgrundlage dient die finanzielle Leistungskraft der betreffenden Gemeinde. Der für die Stadt Innsbruck errechnete Fördersatz beläuft sich seit
dem 01.05.2015 auf max. 40 % der förderungswürdigen Kosten, wobei die Höchstbemessungsgrundlage für eine Gruppe mit € 10.900,00 limitiert ist.
Überdies hat die Kontrollabteilung auf die Bestimmungen der in Rede stehenden
Richtlinie verwiesen, welche besagt, dass die Förderung von Maßnahmen nach dieser Vorschrift eine mögliche zusätzliche Förderung nach anderen Rechtsgrundlagen
des Landes Tirol nicht ausschließt.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, für sämtliche förderungswürdige Einrichtungsgegenstände der Schülerhorte um weitere finanzielle Zuwendungen des Landes Tirol (somit über eine 40%ige Förderung hinaus) anzusuchen und hat auf die Richtlinie
zur Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaues des Kinderbetreuungsangebotes aufmerksam gemacht.
Nach den Bestimmungen der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Richtlinie des Landes
Tirol betreffend die Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaus des Kinderbetreuungsangebotes (insbesondere für Schülerhorte) konnten u.a. die


Sanierung und Modernisierung von bestehenden Gruppenräumen (Höchstausmaß der Förderung € 20,0 Tsd. pro Gruppenraum),



Errichtung von zusätzlichen Gruppenräumen durch Zu- bzw. Neubauten
(Höchstausmaß der Förderung € 80,0 Tsd. pro Gruppenraum),



Errichtung und Sanierung von Küchen und sanitären Einrichtungen, welche
zum überwiegenden Teil von Kinderbetreuungseinrichtungen verwendet werden (Höchstausmaß der Förderung € 20,0 Tsd. pro Küche bzw. sanitäre Einrichtung) sowie

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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