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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.26

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Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für Kinderbetreuungseinrichtungen (Höchstausmaß der Förderung € 15,0 Tsd. pro Kinderbetreuungseinrichtung)

gefördert werden. Der Gesamtbetrag aller Förderungen nach § 2 Abs. 1 bis 8 dieser
Richtlinie durfte 90 % der dabei insgesamt anfallenden, berücksichtigungsfähigen
Gesamtkosten nicht übersteigen. Auch diese Richtlinie hat eine mögliche zusätzliche Förderung nach anderen Fördersystemen des Landes Tirol nicht ausgeschlossen.
Angesichts dieses Umstandes hat die Kontrollabteilung empfohlen, nach Rücksprache mit dem Land Tirol auch aus diesem Fördertopf nachträglich um Fördermittel
für bauliche Maßnahmen und Ausstattungen (auch rückwirkend) für den Bereich der
Schülerhorte anzusuchen.
Zu den eben angeführten Empfehlungen hat die Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Generationen im seinerzeitigen Anhörungsverfahren mitgeteilt, dass die
betreffende städtische Dienststelle der Empfehlung der Kontrollabteilung nachkommen werde.
In dieser Angelegenheit wurden der Kontrollabteilung vom Amt für Kinder, Jugend
und Generationen Dokumente übermittelt, aus welchen hervorgeht, dass der Stadt
Innsbruck Förderungen für bauliche Maßnahmen, Ausstattungen und Einrichtungen
etc. im Bereich der Kindergärten (rückwirkend) ab dem Jahr 2014 und im Bereich
der Schülerhorte (rückwirkend) ab dem Jahr 2015 gewährt worden sind. Die Höhe
der lukrierten Fördermittel belief sich für die Jahre 2014 bis 2016 auf insgesamt rd.
€ 650,0 Tsd.
Eine Überprüfung der Aufzeichnungen zeigte, dass aufgrund abweichender Interpretationen der verschiedenen Förderrichtlinien auf Seiten der Stadt Innsbruck und
des Landes Tirol nicht in allen Fällen (v.a. im Kindergartenbereich) die jeweils mögliche Förderung im vollen Ausmaß ausgeschöpft worden ist.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2017 sicherte die Leiterin des Referates Kinderbetreuungseinrichtungen zu, der Anregung der Kontrollabteilung im Februar des
Jahres 2018 nachzukommen. Die Ansuchen für die restlichen, noch offenen 10 %
werden gesammelt vorbereitet und eingereicht.
Als Nachweis wurden der Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2018 Aufstellungen des Amtes für Kinder, Jugend und Generationen übermittelt, aus welchen sämtliche noch ausstehende Förderansuchen bzw. Anträge die
Jahre 2015 bis 2017 betreffend an das Land Tirol hervorgehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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