Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.27
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Prüfung Jahresrechnung 2016 Stadtgemeinde Innsbruck
(Bericht vom 13.11.2017)
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Entsprechend der seit jeher praktizierten Vorgehensweise werden die in der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck erfassten Vermögens- und Schuldposten hinsichtlich der Bankguthaben, Finanzschulden und Haftungen von den betroffenen Dienststellen gegenüber der Kontrollabteilung mittels vorhandener Bankkontoauszüge
nachgewiesen.
Anhand dieser Nachweise kann die Übereinstimmung der Dokumentation dieser
Positionen in der Jahresrechnung mit dem jeweiligen Kontoauszug bestätigt werden. Eine generelle Aussage, ob diese Vermögens- und Schuldposten in der Jahresrechnung vollständig abgebildet worden sind, lässt sich aus diesen Prüfnachweisen allerdings nicht ableiten. Um eine derartige Aussage treffen zu können, holen
Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung von Jahresabschlüssen von Unternehmungen auf
der Grundlage des Standards Nr. 505 der International Standards on Auditing (ISA)
Bankbriefe bzw. Bankbestätigungen als „externe Prüfnachweise“ ein.
Auch die bestehenden internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (International Standards of Supreme Audit Institutions – ISSAI) beschreiben
im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen der Rechnungsführung in
Standard Nr. 1505 die Wichtigkeit der Einholung von „externen Prüfnachweisen“.
Auf dieser Basis verwenden auch österreichische Oberste Rechnungskontrollbehörden (Rechnungshof, Landes- und Stadtrechnungshöfe) zur Beurteilung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Erfassung von Vermögens- und Schuldposten sowie
bestehender Risiken in Rechnungsabschlüssen Bankbriefe jener Kreditinstitute, mit
denen der Bund, die Länder oder die Städte in geschäftlicher Verbindung stehen.
Für die Prüfung von künftigen Rechnungsabschlüssen der Stadt Innsbruck empfahl
die Kontrollabteilung den in der MA IV betroffenen Ämtern (Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft sowie Amt für Rechnungswesen), die Einholung derartiger
Bankbestätigungen zum jeweiligen Jahresende anzudenken.
In seiner damaligen Stellungnahme sowie in der letztjährigen Follow up – Einschau
sicherte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft zu, dass dazu Informationen
seitens der Geschäftsbanken angefordert werden würden.
Im Frühjahr 2018 wurden die Bankbestätigungen eingeholt, sodass diese der Kontrollabteilung für die Prüfung der Jahresrechnung 2017 (während der Sommermonate 2018) zur Verfügung standen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Belegkontrollen III. Quartal 2017
(Bericht vom 13.11.2017)
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Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlung des Amtes für Kinder, Jugend und
Generationen an die Volkshochschule Tirol behoben. Die der Auszahlung zugrundeliegende Rechnung nahm Bezug auf den „Dienstleistungsauftrag für die frühe
Sprachförderung in den städtischen Kindergärten“.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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