Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.28
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Zum inhaltlichen Hintergrund erwähnte die Kontrollabteilung allgemein, dass bereits
seit einigen Jahren auf der Grundlage von Vereinbarungen nach Art. 15a
B-VG spezielle Sprachförderung für alle kindergartenpflichtigen Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen vorgenommen wird. Die Durchführung der frühen Sprachförderung im Kindergarten war
von der Stadt Innsbruck zum damaligen Prüfungszeitpunkt für die Kindergartenjahre
2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 infolge einer europaweiten Ausschreibung
an den einzigen Bieter – die Volkshochschule Tirol – vergeben worden.
Aus den der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen ging unter anderem hervor, dass der bei den jeweiligen Kindergartenträgern in diesem Zusammenhang anfallende (zusätzliche) Personalaufwand vom Bund und vom Land
Tirol gefördert wurde. Zum Prüfungszeitpunkt bezog sich diese Förderung auf die
„Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16 bis
2017/18“ i.d.F. BGBl. II Nr. 234/2015.
Der von der Volkshochschule im Rahmen der Ausschreibung angebotene und letztlich auch zur Anwendung gekommene Pauschalkostensatz pro Sprachfördereinheit
von € 61,48 beinhaltete naturgemäß einerseits die entsprechenden Personalkosten
der bei der Volkshochschule beschäftigten Sprachförderpädagoginnen. Andererseits deckte dieser Pauschalkostensatz auch die sich ergebenden Verwaltungskosten (bspw. unter anderem für Personalrekrutierung, Vertragswesen, Gehaltsverrechnung etc.) ab. Weiters waren in diesem Pauschalkostensatz Kopier-, Materialund Fahrtkosten eingepreist.
Die Förderungsrichtlinien des Landes Tirol wiesen ausdrücklich darauf hin, dass
sich die finanzielle Förderung des Bundes und des Landes Tirol vordergründig auf
Personalkosten bezog. Die Personalrekrutierung sowie die Personalverwaltung sowie alle hiermit zusammenhängenden Pflichten – und wohl auch die in diesem Zusammenhang anfallenden (Verwaltungs-)Kosten – verblieben im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen (Kindergarten-)Trägers.
Für das Kindergartenjahr 2015/2016 ließ sich als Verhältnis zwischen den tatsächlich angefallenen Kosten für die Abwicklung der frühen Sprachförderung in städtischen Kindergärten (€ 204.175,08) und der vom Land Tirol lukrierten Personalkostenförderung (€ 93.802,36) eine Förderquote von 45,94 % errechnen. Somit verblieb
ein Gesamtbetrag von € 110.372,72 als offenbar nicht förderungswürdige (Verwaltungs-)Kosten bei der Stadt Innsbruck.
Diese aus Sicht der Kontrollabteilung im Verhältnis zu den Gesamtkosten betrachtete geringe Förderungs- bzw. Kostenrefundierungsquote war in dem Umstand begründet, dass ein Anteil von ca. 43 % des von der Volkshochschule verrechneten
Einheitspreises pro Sprachfördereinheit (€ 61,48) auf „Verwaltungskosten“ entfiel.
Diese wurden gemäß erhaltener Auskunft der betroffenen städtischen Fachdienststelle vom Land Tirol nicht gefördert. Auch bisherige Versuche der zuständigen städtischen Mitarbeiter, die angefallenen Verwaltungskosten – zumindest teilweise –
vom Land Tirol gefördert zu erhalten, seien mit einem Verweis auf die Gleichbehandlung mit den anderen Tiroler Gemeinden gescheitert.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung hat die Stadt Innsbruck im Bereich der frühen Sprachförderung in den städtischen Kindergärten tirolweit naturgemäß das
größte mengenmäßige Gerüst zu bewältigen. Gemäß den Angaben des Amtes für
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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