Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.29
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Kinder, Jugend und Generationen der MA V wurde diese frühe sprachliche Förderung im Kindergartenjahr 2016/2017 in insgesamt 24 städtischen Kindergärten
durchgeführt und dabei von ca. 540 Kindern konsumiert. Alleine durch diese Menge
wird klar, dass die in diesem Zuge auftretenden Verwaltungskosten bei der Stadt
Innsbruck deutlich höher sein müssen als bei anderen Gemeinden Tirols.
Von der Kontrollabteilung wurde der betroffenen Fachdienststelle empfohlen, das
Land Tirol mit der aufgezeigten Mengen- und Kostensituation in diesem Bereich zu
konfrontieren und durch die – zumindest teilweise – Anerkennung von Verwaltungskosten über eine Erhöhung der Förderquote zu verhandeln.
Das Amt für Kinder, Jugend und Generationen der MA V berichtete im seinerzeitigen
Anhörungsverfahren darüber, dass der ausgesprochenen Empfehlung nachgekommen worden sei. Dies insofern, als mit Schreiben vom 05.10.2017 beim Land Tirol
um eine Erhöhung der Förderquote angesucht worden ist.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau ergänzte die Leiterin des Amtes für Kinder,
Jugend und Generationen, dass dem Land Tirol am 23.10.2017 eine Auflistung der
Volkshochschule über die anfallenden Verwaltungstätigkeiten zur genaueren Prüfung übermittelt worden wäre. Eine Antwort auf die angeführte Korrespondenz war
damals noch ausständig.
Erneut dazu befragt informierte das Amt für Kinder, Jugend und Generationen darüber, dass die Anfrage an die Tiroler Landesregierung um Erhöhung der Förderquote abschlägig behandelt worden ist. Dies unter besonderem Hinweis darauf,
dass laut den Förderungsrichtlinien keine Verwaltungskosten refundiert werden.
Wenngleich die Anfrage der betroffenen Dienststelle an das Land Tirol nicht den
gewünschten Erfolg brachte, wurde der seinerzeitigen Empfehlung der Kontrollabteilung dennoch entsprochen.
Ergänzend wurde vom zuständigen Amt angemerkt, dass die bezughabenden Förderungsrichtlinien ausgelaufen seien und derzeit neue Richtlinien in Erarbeitung
stünden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
3.2 Follow up – Einschau 2017 / Bereich Unternehmungen
und sonstige Rechtsträger
Prüfung Naturstrom Mühlau GmbH
(Bericht vom 27.01.2010)
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Mit Fördervertrag vom 17.06./08.11.2005 – abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Fördergeber und der Naturstrom Mühlau GmbH als Förderungsnehmer – wurde für die
Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes eine Förderung in Höhe von maximal
€ 202.269,00 (8,64 % der Förderbasis) gewährt, wobei die endgültige Festlegung
der Förderhöhe erst im Zuge der Endabrechnung der Förderung erfolgt(e). Die Auszahlung der Förderung war an diverse Bedingungen geknüpft. Die Flüssigstellung
einer ersten Tranche in Höhe von 60 % war nach Erfüllung allgemeiner, die restli-
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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