Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.33

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
zung der Kontrollabteilung der zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung unbefristet abgeschlossene ÖPNV-Vertrag zu adaptieren. Die Kontrollabteilung empfahl der
MA IV, in Zusammenarbeit mit der IVB eine diesbezügliche Anpassung des bestehenden ÖPNV-Vertrages zu prüfen.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren sowie im Rahmen der vergangenen Follow
up – Prüfungen avisierte die MA IV eine Empfehlungsumsetzung bzw. wurde auf
diesbezügliche Bearbeitungsschritte und notwendige Verhandlungen sowie gefasste Beschlüsse des StS und GR verwiesen.
Im Zuge der Rückfrage der Kontrollabteilung im letzten Jahr berichtete der Leiter
der MA IV darüber, dass die Ausgestaltung des zwischen Stadt Innsbruck und IVB
neu abzuschließenden ÖPNV-Vertrages Bezug auf den verhandelten Grund- und
Finanzierungsvertrag für den öffentlichen Personennahverkehr (GR-Beschluss vom
20.04.2017) zwischen der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol nimmt. Die Verhandlungen zum Abschluss eines neuen ÖPNV-Vertrages waren im Laufen, eine Aufnahme der Hauptuntersuchungen nach § 61 Abs. 3 Z 12 StrabVO war dabei vorgesehen.
Erneut dazu befragt informierte der Leiter der MA IV darüber, dass eine Neufassung
des ÖPNV-Vertrages in Ausarbeitung sei. Nach Endabstimmung der letzten zu klärenden Punkte sollte der Entwurf ehebaldig den maßgeblichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Prüfung Teilbereiche OSVI
(Bericht vom 25.02.2015)

32

Im Personalbereich zeigte sich, dass OSVI-Bedienstete verschiedene funktionsabhängige Zulagen erhielten, so z.B. für die Funktion eines Teamleiters, eines
Materialverwalters, einer Restaurantleiterin oder für die Absolvierung eines Eismeisterdiplomlehrganges u.a.m. Außerdem wurden OSVI-Mitarbeitern im Prüfungszeitraum auch fallweise Prämien gewährt.
Wenngleich die Gewährung von Zulagen im Rahmen einer flexiblen und modernen
Personalbewirtschaftung durchaus zulässig erscheint, sollten diese aus der Sicht
der Kontrollabteilung im Sinne der Sparsamkeit aber restriktiv gehandhabt werden.
Im Sinne der gegenseitigen Rechtssicherheit hat die Kontrollabteilung empfohlen,
das Zulagenwesen der OSVI bzw. die Rahmenbedingungen und Anspruchsvoraussetzungen sowie ihre Höhe schriftlich zu formulieren und dem hierfür zuständigen
Gesellschaftsorgan zur Kenntnis zu bringen.
In ihrer Stellungnahme führte die OSVI aus, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung geprüft werde.
Die Nachfrage hinsichtlich der Empfehlungserledigung im Rahmen der Follow up –
Einschau 2016 ergab, dass das Zulagewesen der OSVI noch Verhandlungsgegenstand mit dem Betriebsrat war, wobei laut Auskunft der Geschäftsführung eine
grundsätzliche Einigung über die Neuorganisation erzielt werden konnte. Ziel war

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

20