Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.34
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es, im Jahr 2017 eine ausgearbeitete Vorlage im Aufsichtsrat der OSVI einzubringen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2017 wurde der Kontrollabteilung berichtet,
dass die Behandlung der erwähnten Vorlage im März 2018 vorgesehen war.
Die Umsetzung bzw. schriftliche Beschlussfassung bezüglich des Zulagewesens
durch den Aufsichtsrat der OSVI in seiner Sitzung vom 20.03.2018 liegt der Kontrollabteilung vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Querschnittsprüfung Einkauf / Beschaffung
(Bericht vom 01.04.2016)
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In einer Zusammenschau der Dienstanweisung des Magistratsdirektors vom
05.07.1996 (Verfügung über die Inventarisierung von Ge- und Verbrauchsgütern)
und der zur Einschau gültigen MGO stellte die Kontrollabteilung fest, dass in der
Dienstanweisung sowohl der Verweis auf die gültige MGO hinsichtlich der Inventarisierung, als auch der Anschaffungswert (zudem noch in ATS) der zu inventarisierenden Güter mit der MGO nicht korrespondierten. Die Kontrollabteilung empfahl
daher, die Dienstanweisung aus dem Jahr 1996 betreffend das Inventarwesen an
die aktuellen Gegebenheiten anzupassen bzw. eine wertmäßige Übereinstimmung
mit der MGO herbeizuführen.
Die zuständige Dienststelle teilte der Kontrollabteilung im Anhörungsverfahren mit,
dass der Empfehlung nachgekommen werde. Während der Follow up – Einschau
2016 ergab die Nachfrage seitens der Kontrollabteilung, dass die Umsetzung mit
der Einführung eines neuen Buchhaltungsprogrammes unter Federführung der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung noch abzustimmen war.
Bei der Follow up – Einschau 2017 wurde die Umsetzung der Empfehlung wiederum
nachgefragt. Das Büro des Magistratsdirektors teilte der Kontrollabteilung mit, dass
die Erledigung vorgemerkt war und nach Maßgabe der Entwicklung des neuen
Buchhaltungsprogrammes erfolgen sollte.
Der Umsetzungstand der Empfehlung wurde auch mit dem Follow – up 2018 erhoben. Die Dienststelle kommunizierte gegenüber der Kontrollabteilung, dass die Realisierung der Empfehlung nach Maßgabe der Entwicklung des neuen Buchhaltungsprogrammes unmittelbar bevorstehe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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